Organspendeausweis
Organspender können Leben retten. Viele Menschen, die an besonders schweren Krankheiten leiden (z.B. Leber-, Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen), können nur mithilfe einer Organverpflanzung gerettet werden. Mit einem Organspende-Ausweis können Sie
- einer Organ- oder Gewebeentnahme nach Ihrem Tod zustimmen,
- ihr widersprechen,
- Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder
- die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen.
Entscheiden Sie sich für eine Organspende, können Sie einen Organspendeausweis ausfüllen. Dafür müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Um einer Organspende zu widersprechen, ist ein Mindestalter von 14 Jahren Voraussetzung.
Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen.
Ihr Ansprechpartner
Aline
Schönleber
Zimmer:
1
Telefon:
06161 809-11
aschoenleber@brensbach.de
Dienstag: 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Zuständiges Amt
Einwohnermelde- / Passamt
Anschrift
Rathaus
Ezyer Straße 5
64395
Brensbach
Anfahrt planen
Telefon:
06161 809-11
Telefax:
06161 809-31
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr