Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Gemeinde Brensbach arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. brensbach.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- PDF-Dokumente und Formulare zum Download
Während wir unsere Veröffentlichungen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente und Formulare. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@brensbach.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, an welche Adresse wir sie Ihnen senden dürfen. - Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators resultiert aktuell in einem negativen Prüfergebnis.
- Die Statusmeldungen unserer Webanwendung sind nicht programmatisch ermittelbar.
- Der Bild-Slider lässt sich derzeit noch nicht pausieren.
Es ist geplant, Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zeitnah zur Verfügung zu stellen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt sowie zuletzt am 23.03.2026 überprüft und aktualisiert.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.brensbach.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Gemeinde Brensbach
Frau Sina Pfeil
Ezyer Str. 5
64395 Brensbach
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 06161 809-15 erreichen.
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Diese finden Sie hier:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
- Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
- Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
- Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
- Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901