Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
Wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche bspw. im Rahmen einer Veranstaltung nutzen möchten, benötigen Sie dafür eine Sondernutzungserlaubnis.
Zuständiges Amt
Bauamt
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 13:30 - 17:30 Uhr