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Gemeindeverwaltung Brensbach

Ezyer Straße 5
64395 Brensbach

Telefon: +49 6161 809-0
Telefax: +49 6161 809-31
info@brensbach.de

Kommunalwahl 2026

Veröffentlicht am Freitag, 29. August 2025
Wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2026 - Stand: 16.06.2026

16.06.2026

Bekanntmachung des rechtskräftigen Beschlusses über die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung, zu den Ortsbeiräten und zum Bürgermeister der Gemeinde Brensbach vom 15. März 2026

Aufgrund der Bestimmungen der §§ 26 und 50 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. v. m. § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach in ihrer konstituierenden Sitzung am 16.04.2026 die Gültigkeit der Wahl

  • zur Gemeindevertretung,

die Gültigkeit der Wahlen zu den Ortsbeiräten in

  • Brensbach,
  • Wersau,
  • Nieder-Kainsbach,
  • Affhöllerbach,
  • Höllerbach und
  • Wallbach

sowie die Gültigkeit der Wahl

  • zum Bürgermeister der Gemeinde Brensbach

vom 15. März.2026 beschlossen hat.

Die gemäß der §§ 27 und 51 KWG festgelegte Klagefrist (innerhalb 1 Monats nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung) ist abgelaufen und die Beschlüsse sind somit rechtkräftig.

Brensbach, 16.06.2026

Petry, Gemeindewahlleiterin


20.04.2026

Bekanntmachung - Nachrücker in die Gemeindevertretung

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach am 16.04.2026 wurden aus der Mitte der Mitglieder der neu gewählten Gemeindevertretung die Mitglieder des Gemeindevorstandes gewählt.

Als Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach stelle ich folgende Nachrücker fest:

Der Wahlbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Reiner Müller, Georg-Ackermann-Straße 16, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der o.g. konstituierenden Sitzung in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.

Aufgrund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wurde gemäß
§ 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Daniela Abraham-Grimm, In der Reffe 4, 64395 Brensbach, als Nachrückerin festgestellt.

 

Die Wahlbewerberin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Frau Sonja Maurer, Auf der Beine 27, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet, da sie in der o.g. konstituierenden Sitzung in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.

Aufgrund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wurde gemäß
§ 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Sigrid Völker, Schulstraße 12, 64395 Brensbach, als Nachrückerin festgestellt.

 

Die Wahlbewerberin der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Frau Deborah Brosch-Volz, Affhöllerbacher Straße 8, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet, da sie in der o.g. konstituierenden Sitzung in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.

Der nächste noch nicht berufene Nachrücker des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) ist Herr Dennis Schneider, Auf der Beine 11, 64395 Brensbach. Dieser bleibt allerdings unberücksichtigt, weil er schon im Vorfeld auf sein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet und mir als Gemeindewahlleiterin dies gemäß § 34 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vorher schriftlich erklärt hat.

Aufgrund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wurde daher gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Alicia Völker, Backhausstraße 14, 64395 Brensbach, als Nachrückerin festgestellt.

 

Der Wahlbewerber der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach), Herr Richard Ehrhard, Am Grundacker 4, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der o.g. konstituierenden Sitzung in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.

Herr Heinz Werner Knörnschild und Frau Jutta Schneider, beide Bachgasse 9, 64395 Brensbach, haben im Vorfeld auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet und mir als Gemeindewahlleiterin dies gemäß § 34 Abs. 2 des Kommunalwahl-gesetzes (KWG) vorher schriftlich erklärt.

Aufgrund dessen rückte für Herrn Heinz Werner Knörnschild der nächste noch nicht berufene Nachrücker des Wahlvorschlags der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG) Herr Stefan Heiland, Erbacher Straße 22, 64395 Brensbach in die Gemeindevertretung nach und für Frau Jutta Schneider Frau Kerstin Göttmann, Böllsteiner Straße 4, 64395 Brensbach.

Somit ist gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) der nächste noch nicht berufene Nachrücker des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach) für Herrn Richard Ehrhard Herr Ludwig Schmahl, Borngasse 4, 64395 Brensbach.

 

Der Wahlbewerber der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach), Herr Ludwig Schmahl, Borngasse 4, 64395 Brensbach hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der o.g. konstituierenden Sitzung ebenfalls in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.

Der nächste noch nicht berufene Nachrücker des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG) ist Herr Michael Göttmann, Böllsteiner Straße 4, 64395 Brensbach. Dieser bleibt allerdings unberücksichtigt, weil er während der konstituierenden Sitzung seinen Verzicht auf sein Mandat in der Gemeindevertretung schriftlich gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) erklärt hat.

Aufgrund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG) für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wurde daher gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Kirsten Rösel-Krichbaum, Bierbach 13, 64395 Brensbach, als Nachrückerin festgestellt.

 

Gegen diese Feststellungen kann jede/r Wahlberechtigte/r des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Anmerkung:
Da es gesetzlich geregelt ist, dass ein Mitglied des Gemeindevorstandes nicht gleichzeitig Mitglied der Gemeindevertretung sein kann, müssen alle neu gewählten Gemeindevorstandsmitglieder auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung verzichten.

Brensbach, den 20.04.2026
Petry, Gemeindewahlleiterin


19.03.2026

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung in Brensbach am 15.03.2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 das endgültige Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung wie folgt festgestellt:

Zur Wahl der Gemeindevertretung waren 4.075 Personen wahlberechtigt, davon haben 2.688 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 65,96 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 2.597 Stimmzettel gültig und 91 Stimmzettel ungültig.

Hierbei fielen auf

Lfd.Nr.

Wahlvorschlag

Stimmen

Stimmenanteil

Sitze

1.

Christlich Demokratische Union Deutschlands –CDU-

14.963

26,46 %

6

2.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands –SPD-

25.933

45,87 %

11

3.

Unabhängige Wählergemeinschaft Brensbach –UWG Brensbach-

15.643

27,67 %

6

 

Wahlgebiet insgesamt

56.539

 

23

 

Auf die Bewerber*innen der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

1. CDU

Lfd.Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1.

Volz, Dr. Frank

1.600

2.

Brosch-Volz, Deborah

1.495

3.

Schacher, Uwe

1.129

4.

Kowalczyk, Sabine

1.066

5.

Eidenmüller, Simon

1.544

6.

Rietenbach, Daniel

967

7.

Weber, Frank

775

8.

Nieder Fernández, Yonas

542

9.

Graf, Carsten

590

10.

Gregori, Jonas

622

11.

Kane, Pierre André

645

12.

Völker, Alicia

789

13.

Weber, Birgit

695

14.

Molter, Michael

543

15.

Schneider, Dennis

794

16.

Volz, Friedrich

580

17.

Schacher, Anette

587

 

2. SPD

Lfd.Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1.

Senker, Christian

2.200

2.

Rug, Daniela

1.466

3.

Müller, Reiner

2.042

4.

Marquardt, Anja

1.462

5.

Bock, Gordon

1.527

6.

Pohl, Nina

1.170

7.

Gruber, Kirsten

1.171

8.

Maurer, Sonja

1.507

9.

Flath, Roger

1.064

10.

Völker, Sigrid

1.024

11.

Zimny, Frank

990

12.

Hamidyar, Roya

1.014

13.

Abraham-Grimm, Daniela

1.057

14.

Keßler, Wilfried

984

15.

Pohl, Torsten

859

16.

Rug, Manuel

1.078

17.

Salg, Hermann

877

18.

Pohl, Lilith

891

19.

Maurer, Michael

1.111

20.

Morgenthal, Sandra

748

21.

Zimmermann, Stephan

796

22.

Keßler, Marianne

895

 

3. UWG

Lfd.Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1.

Deininger, Thomas

1.110

2.

Schneider, Jutta

795

3.

Knörnschild, Heinz Werner

1.212

4.

Kolaß, Christian

636

5.

Heiland, Stefan

726

6.

Trietsch, Ute-Bettina

593

7.

Ehrhard, Richard

775

8.

Rösel-Krichbaum, Kirsten

678

9.

Göttmann, Kerstin

704

10.

Kunz, Sascha

549

11.

Schmahl, Ludwig

689

12.

Strubel, Thomas

792

13.

Ehrhard, Klaus

598

14.

Schwinn, Dieter

555

15.

Krichbaum, Erich

593

16.

Thomasberger, Volker

608

17.

Kreuziger, Felix

668

18.

Göttmann, Michael

689

19.

Schüler, Willi

778

20.

Fornoff, Herbert

617

21.

Brabec, Walter

434

22.

Pfeiffer, Mona

422

23.

Dümmler, Hans

422

 

In die Gemeindevertretung sind gewählt:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

Partei/ Wählergruppe

1.

Dr Volz, Frank

CDU

2.

Eidenmüller, Simon

CDU

3.

Brosch-Volz, Deborah

CDU

4.

Schacher, Uwe

CDU

5.

Kowalczyk, Sabine

CDU

6.

Rietenbach, Daniel

CDU

7.

Senker, Christian

SPD

8.

Müller, Reiner

SPD

9.

Bock, Gordon

SPD

10.

Maurer, Sonja

SPD

11.

Rug, Daniela

SPD

12.

Marquardt, Anja

SPD

13.

Gruber, Kirsten

SPD

14.

Pohl, Nina

SPD

15.

Maurer, Michael

SPD

16.

Rug, Manuel

SPD

17.

Flath, Roger

SPD

18.

Knörnschild, Heinz Werner

UWG-Brensbach

19.

Deininger, Thomas

UWG-Brensbach

20.

Schneider, Jutta

UWG-Brensbach

21.

Strubel, Thomas

UWG-Brensbach

22.

Schüler, Willi

UWG-Brensbach

23.

Ehrhard, Richard

UWG-Brensbach

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 19.03.2026
Petry, Gemeindewahlleiterin


19.03.2026

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Brensbach am 15.03.2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl in Brensbach wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates waren 1.703 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.084 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 63,65 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 997 Stimmzettel gültig und 87 Stimmzettel ungültig.

Es wurden insgesamt 7.518 Stimmen abgegeben.

 

Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1.

Belinga Belinga, Jean-Felix

1.200

2.

Belinga Belinga, Sabine

1.183

3.

Eifert, Ewald

1.029

4.

Köhler, Tim

944

5.

Kompenhans, Martina

661

6.

Konhäuser, Alfred

329

7.

Korrmann, Daniel

504

8.

Rug, Daniela

1.006

9.

Schmidt, Klaus-Dieter

662

 

In den Ortsbeirat sind gewählt:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

1.

Belinga Belinga, Jean-Felix

2.

Belinga Belinga, Sabine

3.

Eifert, Ewald

4.

Rug, Daniela

5.

Köhler, Tim

6:

Schmidt, Klaus-Dieter

7:

Kompenhans, Martina

8:

Korrmann, Daniel

9:

Konhäuser, Alfred

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 19.03.2026
Petry, Gemeindewahlleiterin


19.03.2026

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Wersau am 15.03.2026

 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl in Wersau wie folgt festgestellt:

Zur Wahl Ortsbeirates waren 1.092 Personen wahlberechtigt, davon haben 730 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 66,85 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 676 Stimmzettel gültig und 54 Stimmzettel ungültig.

Es wurden insgesamt 4.172 Stimmen abgegeben.

Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1.

Maurer, Michael

798

2.

Salg, Hermann

374

3.

Hormel, Gisela

422

4.

Hartfeil, Moritz

161

5.

Triesethau, Maria

349

6.

Rösel-Krichbaum, Kirsten

387

7.

Höhner, Dieter

410

8.

Wolf, Ute

875

9.

Maurer, Benedikt

396

In den Ortsbeirat sind gewählt:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

1.

Wolf, Ute

2.

Maurer, Michael

3.

Hormel, Gisela

4.

Höhner, Dieter

5.

Maurer, Benedikt

6.

Rösel-Krichbaum, Kirsten

7.

Salg, Hermann

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 19.03.2026
Petry, Gemeindewahlleiterin


19.03.2026

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Nieder-Kainsbach am 15.03.2026

 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl in Nieder-Kainsbach wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates waren 592 Personen wahlberechtigt, davon haben 376 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 63,51 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 358 Stimmzettel gültig und 18 Stimmzettel ungültig.

Es wurden insgesamt 2.311 Stimmen abgegeben.

Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1.

Abraham, Jürgen

365

2.

Sior, Andreas

257

3.

Schmucker, Sebastian

316

4.

Sulzbach, Jochen

250

5.

Wanning, Felix

102

6.

Kaffenberger, Jochen

312

7.

Müller, Nico

243

8.

Vierheller, Sandra

200

9.

Schäfer, Katja

266

In den Ortsbeirat sind gewählt:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

1.

Abraham, Jürgen

3.

Schmucker, Sebastian

2.

Kaffenberger, Jochen

4.

Schäfer, Katja

5.

Sior, Andreas

7.

Sulzbach, Jochen

6.

Müller, Nico

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 19.03.2026
Petry, Gemeindewahlleiterin


19.03.2026

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Affhöllerbach am 15.03.2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl in Affhöllerbach wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates waren 179 Personen wahlberechtigt, davon haben 143 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 79,89 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 136 Stimmzettel gültig und 7 Stimmzettel ungültig.

Es wurden insgesamt 636 Stimmen abgegeben.

Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1.

Zimny, Frank

129

2.

Orner, Maxine

79

3.

Kätscher, Jochen

127

4.

Ramge, Kerstin

132

5.

Weber, Rolf

169

In den Ortsbeirat sind gewählt:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

1.

Weber, Rolf

2.

Ramge, Kerstin

3.

Zimny, Frank

4.

Kätscher, Jochen

5.

Orner, Maxine

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 19.03.2026
Petry, Gemeindewahlleiterin


19.03.2026

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Höllerbach am 15.03.2026

 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl in Höllerbach wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates waren 271 Personen wahlberechtigt, davon haben 177 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 65,31 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 165 Stimmzettel gültig und 12 Stimmzettel ungültig.

Es wurden insgesamt 744 Stimmen abgegeben.

Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1.

Ruckelshausen, Henning

111

2.

Braun, Sandra

159

3.

Deimer, Herbert

32

4.

Kiffe, Jürgen

112

5.

Pohl, Nina

99

6.

Queißert, Hans-Joachim

38

7.

Rabes, Daniel

193

In den Ortsbeirat sind gewählt:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

1.

Rabes, Daniel

2.

Braun, Sandra

3.

Kiffe, Jürgen

4.

Ruckelshausen, Henning

5.

Pohl, Nina

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 19.03.2026
Petry, Gemeindewahlleiterin


19.03.2026

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Wallbach am 15.03.2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates waren 230 Personen wahlberechtigt, davon haben 172 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 74,78 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 154 Stimmzettel gültig und 18 Stimmzettel ungültig.

Es wurden insgesamt 696 Stimmen abgegeben.

Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1.

Schüler, Alexander

243

2.

Steinmetz-Bingel, Marion

73

3.

Otterbein, Marvin

79

4.

Nieder, Yvette

49

5.

Schacher, Uwe

104

6.

Schüler, Jennifer

103

7.

Bingel, Georg Friedrich

45

In den Ortsbeirat sind gewählt:

Lfd.Nr.

Bewerber*in

1.

Schüler, Alexander

2.

Schacher, Uwe

3.

Schüler, Jennifer

4.

Otterbein, Marvin

5.

Steinmetz-Bingel, Marion

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 19.03.2026
Petry, Gemeindewahlleiterin


Wahlschein (Briefwahl) beantragen per Internet

Anlässlich der Kommunal- und Bürgermeisterwahlen am 15.03.2026 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Brensbach eingetragen sein. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Brensbach.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Die Wahlscheinbeantragung per Internet ist vom 02.02.2026 bis zum 10.03.2026 möglich.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Brensbach, Frau Petry, Tel. 06161/80916, gerne zur Verfügung.

Petry, Gemeindewahlleiterin

Wahlscheinbeantragung per Internet


Wahlinfo bei Zuzug, Umzug oder Statuswechsel der Wohnung

Sie sind hier zugezogen oder innerhalb der Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt, dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:

Information bei Zuzug, Umzug oder Statuswechsel der Wohnung


16.01.2026

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.01.2026 insgesamt 3 Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung Brensbach mit folgender Reihenfolge zugelassen:

Listen Nr.

Partei oder Wählergruppe (Kennwort)

1

Christlich Demokratische Union Deutschlands  -CDU-

3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands  -SPD-

6

Unabhängige Wählergemeinschaft Brensbach - UWG-Brensbach -

Die zugelassenen Wahlvorschläge mit den Listen Nr. 1, 3 und 6 werden hiermit gemäß Anlage 1 bis 3 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.

Brensbach, den 16. Januar 2026
(Petry, Gemeindewahlleiterin)

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge - CDU

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge - SPD

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge - UWG


Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge

Nachstehend finden Sie die Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die einzelnen Ortsbeiräte:

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge - Ortsbeirat Brensbach

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge - Ortsbeirat Wersau

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge - Ortsbeirat Nieder-Kainsbach

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge - Ortsbeirat Affhöllerbach

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge - Ortsbeirat Höllerbach

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge - Ortsbeirat Wallbach


Kommunalwahl sowie Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Brensbach am 15.03.2026

Hinweise zur Veröffentlichung der eingereichten Wahlvorschläge

Da sich mit Beginn des Jahres 2026 die bisherige Zustellung der Brensbacher Nachrichten geändert hat und dadurch eine fristgerechte Veröffentlichung der eingereichten Wahlvorschläge zu den o.g. Wahlen nicht gewährleistet ist, werden diese auf der Homepage der Gemeinde Brensbach, www.brensbach.de, ab dem 21.Januar 2026 vollumfänglich einsehbar sein.

Weiterhin liegen die Unterlagen ebenfalls ab dem 21. Januar 2026 zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Brensbach, Wahlamt, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten bereit.

Musterstimmzettel

Bei vergangenen Wahlen wurden die Musterstimmzettel eines jeden zu wählenden Gremiums sowie der Direktwahl der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister mit den Brensbacher Nachrichten an die Haushalte verteilt.

Dies fällt zukünftig weg.

Die Musterstimmzettel liegen daher ab dem 26. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung Brensbach, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach aus oder sind alternativ unter den folgenden Links abrufbar.

Musterstimmzettel Bürgermeisterwahl

Musterstimmzettel Gemeindevertretung

Musterstimmzettel Ortsbeirat Brensbach

Musterstimmzettel Ortsbeirat Wersau

Musterstimmzettel Ortsbeirat Nieder-Kainsbach

Musterstimmzettel Ortsbeirat Affhöllerbach

Musterstimmzettel Ortsbeirat Höllerbach

Musterstimmzettel Ortsbeirat Wallbach

Musterstimmzettel Kreiswahl

Petry, Gemeindewahlleiterin


17.10.2025

KORREKTUR der Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach vom 19.09.2025 über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2026

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte in der Gemeinde Brensbach am 15. März 2026

Die Korrektur der o.g. Bekanntmachung bezieht sich auf die maßgebliche Einwohnerzahl, die gemäß § 148 Hessische Gemeindeordnung (HGO) für die Gemeindevertretungswahl 4.841 Einwohner (Stand 30.09.2024) beträgt.

Entsprechend des § 38 HGO sind demnach 23 GemeindevertreterInnen in Brensbach zu wählen.

Demzufolge müssen die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem/einer Abgeordneten oder einem Vertreter/einer Vertreterin in der Gemeindevertretung/Ortsbeirat der Gemeinde Brensbach oder im Hessischen Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, von mindestens 46 Wahlberechtigten (zweimal so viele, wie VertreterInnen zu wählen sind) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 11 Abs. 4 KWG).

Brensbach, 17.10.2025

Die Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach
gez. Sandra Petry


19.09.2025

Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2026

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte in der Gemeinde Brensbach am 15. März 2026

Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 15. März 2026 stattfindenden Wahlen zur Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte in Brensbach, Wersau, Nieder-Kainsbach, Höllerbach, Wallbach und Affhöllerbach auf.

  1. Wahlvorschlagsrecht

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 23 der Kommunalwahlordnung (KWO) entsprechen müssen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (GG) und von Wählergruppen eingereicht werden.

Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.

Der Wahlkreis für die Wahl zur Gemeindevertretung ist das Gebiet der Gemeinde Brensbach.

Der Wahlkreis für die Wahl der Ortsbeiräte ist der jeweilige Ortsbezirk der Gemeinde Brensbach.

Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist nicht zulässig.

 

  1. Wählbarkeit

Wählbar als Gemeindevertretungsmitglied/Ortsbeiratsmitglied ist nach § 32 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist.

Alle BewerberInnen müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt ohne einen Wohnsitz haben.

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

 

  1. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich von den Namen und Kurzbezeichnungen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden.

Der Wahlvorschlag darf beliebig viele BewerberInnen enthalten. Diese sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens und des Rufnamens, dem Tag der Geburt, dem Geburtsort, des Berufs oder Stands sowie der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen aufzuführen.

Ein Bewerber/eine Bewerberin darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden.

Als Bewerber/in kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und soll deren Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mailadressen enthalten.

Die Vertrauenspersonen werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.

Die Vertrauensperson oder die stellvertretende Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung des für den Wahlkreis zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe abberufen und durch eine andere ersetzt werden, die als Ersatzperson von einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung benannt wurde.

Soweit im Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.

Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson dürfen dem Gemeindewahlausschuss weder als Mitglied noch als stellvertretendes Mitglied angehören.

Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem/einer Abgeordneten oder einem Vertreter/einer Vertreterin in der Gemeindevertretung/Ortsbeirat der Gemeinde Brensbach oder im Hessischen Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie VertreterInnen zu wählen sind (§ 11 Abs. 4 KWG).

Dies sind für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach 50 Unterschriften.

Für die Wahlen der Ortsbeiräte sind für die Ortsteile

Brensbach 18 Unterschriften,

Wersau und Nieder-Kainsbach jeweils 14 Unterschriften sowie

Höllerbach, Wallbach und Affhöllerbach jeweils 10 Unterschriften notwendig.

Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.

Die Unterschriften dürfen erst nach Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe geleistet werden; vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger), die das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag im Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt ohne einen Wohnsitz haben. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Muss ein Wahlvorschlag nach § 11 Abs. 4 KWG von Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften), so sind die weiteren Unterschriften auf amtlichen Formblättern, unter Beachtung folgender Hinweise zu leisten:

  • Die Formblätter nach Vordruckmuster KW Nr. 7 werden auf Anforderung von der Gemeindewahlleiterin kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Lieferung kann auch durch Bereitstellung einer Druckvorlage oder in elektronischer Form erfolgen. Bei der Anforderung ist der Name der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Der Träger des Wahlvorschlags hat ferner die Aufstellung der BewerberInnen in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung zu bestätigen.
  • Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; außer der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der unterzeichnenden Person sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben.
  • Für jede unterzeichnende Person ist auf dem Formblatt oder gesondert mit Vordruck KW Nr. 8 eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes oder Magistrats, bei der die Person im Wählerverzeichnis einzutragen ist, darüber beizufügen, dass sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Gesonderte Bescheinigungen des Wahlrechts sind vom Träger des Wahlvorschlags bei der Einreichung des Wahlvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für eine andere Person eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Wahlvorschlag unterstützt.
  1. Aufstellung der Wahlvorschläge

Die BewerberInnen für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten VertreterInnen (Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt.

Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sollen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KWG nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.

Vorschlagsberechtigt ist auch jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin der Versammlung; den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Das Nähere über die Wahl der VertreterInnen für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen gemäß § 12 Abs. 1 KWG.

Weist ein Bewerber/eine Bewerberin gegenüber der Gemeindewahlleiterin bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (05.01.2026) nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist in der Bekanntmachung nach § 15 Abs. 5 Satz 1 KWG anstelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift zu verwenden; die Angabe eines Postfachs genügt nicht.

Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung und die Zahl der erschienenen Mitglieder oder VertreterInnen, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauensperson und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 Satz 3 KWG enthalten.

Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern/Vertreterinnen zu unterzeichnen. Sie haben dabei gegenüber der Gemeindewahlleiterin an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der BewerberInnen in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Gemeindewahlleiterin ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

 

  1. Einreichung, Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am

Montag, dem 5. Januar 2026, bis 18.00 Uhr

während der allgemeinen Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 06161/809-16 oder 809-36 schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin bzw. der stellv. Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach oder den mit der Wahrnehmung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragten Bediensteten in der Gemeindeverwaltung Brensbach – Wahlamt -, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach, einzureichen.

Ich bitte zu beachten, dass die Dienststelle der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach am 24. Dezember 2025 und 31.Dezember 2025 nicht besetzt ist.

Die Einreichungsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist.

Verspätet eingereichte Wahlvorschläge muss der Gemeindewahlausschuss zurückweisen. Ich empfehle daher, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem Ablauf der Einreichungsfrist einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.

Dem Wahlvorschlag (Vordruck KW Nr. 6) sind beizufügen:

  • Die schriftliche Erklärung der vorgeschlagenen BewerberInnen nach einem Vordruckmuster (Zustimmungserklärung, Vordruck KW Nr. 9), dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und ihnen die Modalitäten des Erwerbs der Rechtsstellung eines Vertreters/einer Vertreterin nach § 23 KWG bekannt sind; die Erklärung muss Angaben darüber enthalten, ob die BewerberInnen nach den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat an der Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung/Ortsbeirat gehindert sind, sowie eine Verpflichtung der BewerberInnen, später eintretende Hinderungsgründe der Gemeindewahlleiterin mitzuteilen,
  • eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde Brensbach, dass die vorgeschlagenen BewerberInnen wählbar sind (Wählbarkeitsbescheinigung, Vordruck KW Nr. 10),
  • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der die BewerberInnen aufgestellt worden sind, mit den nach § 12 Abs. 3 KWG vorgeschriebenen Angaben und Versicherungen an Eides statt (Vordruck KW Nr. 11),
  • die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts (Vordruck KW Nr. 8) der Unterzeichner, sofern der Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften benötigt (vgl. hierzu oben Ziffer 3).

Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.

Der Wahlausschuss beschließt am 58. Tag vor der Wahl (16. Januar 2026) in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Alle für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Wahlformulare sind kostenlos bei der Wahlleitung erhältlich. Mit Ausnahme des Formblattes für Unterstützungsunterschriften (Vordruck KW Nr. 7) sind diese auch im Internet unter der Adresse https://www.wahlen.hessen.de (Rubrik „Kommunen/Kommunalwahlen/Vordrucke für Parteien und Wählergruppen“) verfügbar.



6. Maßgebliche Einwohnerzahl

Die nach § 148 Hessische Gemeindeordnung (HGO) für die Gemeindevertretungswahl maßgebliche Einwohnerzahl beträgt 4.996 Einwohner (Stand 30.06.2025). In Brensbach sind nach § 38 HGO demzufolge 25 GemeindevertreterInnen zu wählen.

Für die acht Ortsbeiräte ergeben sich ausweislich der geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Brensbach folgende zu wählende Vertreterinnen und Vertreter:

Brensbach                 9

Wersau                      7

Nieder-Kainsbach    7

Höllerbach                 5

Wallbach                    5

Affhöllerbach 5.

 

Brensbach, 19.09.2025

Die Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach
gez. Sandra Petry


Wahlhelfer gesucht

Am 15. März 2026 findet wieder die Kommunalwahl in Hessen statt, deren Organe für 5 Jahre gewählt werden.

Außerdem wird gleichzeitig die Wahl zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister der Gemeinde Brensbach durchgeführt.

Für diese Wahlen sind Wahlvorstände in 6 Wahlbezirken im Gemeindegebiet zu berufen. Außerdem sind 2 Briefwahlbezirke vorhanden. In den Wahllokalen werden insgesamt rund 60 Personen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sorgen.

Die Wahlvorstände sind in der Regel mit wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Brensbach besetzt. Ein Wahlvorstand hat die Aufgabe, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln.

Der Wahldienst wird in der Regel in 2 Schichten aufgeteilt; eine Morgen- und eine Mittagsschicht. Bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses am Ende der Wahlzeit müssen allerdings wieder alle Wahlhelfer in ihrem jeweiligen Wahllokal anwesend sein.

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand gewährt die Gemeinde Brensbach pro Wahltag eine Aufwandsentschädigung von 30,00 bzw. 40,00 EURO. Außerdem werden alkoholfreie Getränke und Snacks zur Verfügung gestellt.

Da es sich bei der Kommunalwahl um eine Direktwahl handelt, muss außerdem ein Wahlausschuss (insgesamt 12 Beisitzer) einberufen werden. Dieser besteht bis zum Ablauf der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft (bis 2031).

Auch die Bürgermeisterwahl ist eine Direktwahl; hier beträgt die Amtszeit allerdings 6 Jahre (bis 2032).

Die wichtigsten Aufgaben sind die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses. Es werden also pro Direktwahl in der Regel nur 2 Sitzungen abgehalten.

Wer Interesse daran hat, Mitglied eines der beiden Wahlorgane zu werden, kann sich gerne telefonisch oder per E-Mail beim Wahlamt der Gemeinde Brensbach melden.

Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an:

Gemeindeverwaltung Brensbach
Sandra Petry
Ezyer Straße 5
64395 Brensbach
Tel.: 06161/80916
E-Mail: spetry@brensbach.de