Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Immer wieder hört man regelmäßig dieselben Klagen: Pflanzliche Abfälle werden in Nachbars Garten unerlaubt verbrannt, die Nachbargrundstücke werden zum Teil völlig „eingenebelt“.
Das Ordnungsamt weist jetzt darauf hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen nur im Ausnahmefall erlaubt ist, und dann nur unter strengen Bedingungen. Nach Möglichkeit sollte ganz darauf verzichtet werden – nicht nur den Nachbarn zuliebe, sondern auch zum Schutz der Umwelt und der Tierwelt.
Landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle sollten am besten verwertet werden. Man kann die Grünabfälle verrotten lassen, indem man sie liegen lässt, untergräbt, unterpflügt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert. Darüber hinaus können die Gartenabfälle bei der Grünschnittsammelstelle der Gemeinde Brensbach von März bis Dezember samstags von 09:30 - 12:00 Uhr kostenlos abgegeben werden.
Die ordnungsgemäße Kompostierung, und dazu zählt auch ein entsprechend eingerichteter und gegen Ungeziefer geschützter Kompostplatz, stellt eine ökologisch vernünftige und auch ökonomisch sinnvolle Lösung dar. Sie lehnt sich an den natürlichen Stoffkreislauf an, schont Ressourcen und kann zur Verbesserung der Fruchtbarkeit von Böden und gärtnerischen Substraten beitragen. Die Verwertung von Grünabfällen hat daher klaren Vorrang vor der Verbrennung. Lediglich mit Feuerbrand befallenes Pflanzenmaterial darf nicht in die Kompostierung gegeben werden, da der Erreger nur durch Verbrennen sicher abgetötet wird.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Verbrennen von landwirtschaftlichen Abfällen und Gartenabfällen nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig ist.
Im Innenbereich besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot. Im Außenbereich dürfen pflanzliche Abfälle nur verbrannt werden, wenn auf dem betreffenden Grundstück keine Verwertungsmöglichkeit besteht.
Auch in diesem Fall sind jedoch wichtige Regeln zu beachten, die dem Hinweisblatt zu entnehmen sind.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist beim Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach 48 Stunden vorher anzuzeigen. Soll die Verbrennung am Wochenende durchgeführt werden, ist dies spätestens bis donnerstags vorher, 9 Uhr, anzuzeigen.
Wer ordnungswidrig handelt, riskiert ein empfindliches Bußgeld und muss ggf. auch für die Kosten eines von ihm verursachten Feuerwehreinsatzes aufkommen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Petry, Tel. 06161/80916, gerne zur Verfügung.
Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach