Jahresabschluss 2025
Gemäß § 114 (2) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art.2 des kommunalen Flexibilisierungsgesetzes vom 5.2.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach in der Sitzung am 24. September 2026 folgenden Beschluss gefasst hat:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach beschließt die im Haushaltsjahr 2025 entstandenen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen in Höhe von 438.734,68 €
Auszahlungen in Höhe von 265.351,16 €.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach beschließt den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach erteilt dem Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2025 Entlastung.
Der Jahresabschluss 2025 und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses sind unter folgendem Link abrufbar:
Brensbach Satzungen / Ortsrecht / Jahresabschlüsse / Jahresabschluss 2025
Brensbach, 30.09.2026
Rainer Müller
(Bürgermeister)