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Archiv

Bekanntmachungen der Verwaltung aus zurückliegenden Jahren können in unserem Archiv recherchiert werden.


Gemeindeverwaltung Brensbach

Ezyer Straße 5
64395 Brensbach

Telefon: +49 6161 809-0
Telefax: +49 6161 809-31
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Hinweise zum Thema Rattenbekämpfung und Vermeidung der Ansiedlung von Schädlingen

Veröffentlicht am Freitag, 16. Oktober 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gelten bundesweit deutlich strengere gesetzliche Vorgaben für die Rattenbekämpfung.

Ziel der neuen Regelungen ist es, beim Einsatz von Rattengift Wildtiere, Haustiere und die Umwelt besser zu schützen und den Eintrag hochgiftiger Wirkstoffe in Gewässer und Böden zu vermeiden.

Die wichtigsten Regelungen ab 2026 auf einen Blick (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und Umweltbundesamt):

  • Verbot der Dauerbeköderung:
    Das vorsorgliche oder dauerhafte Auslegen von Rattengift ist seit dem 1.1.2026 untersagt.
  • Gifteinsatz nur bei nachgewiesenem Befall:
    Rattengift darf nur noch dann eingesetzt werden, wenn ein tatsächlicher Befall durch ein Monitoring festgestellt wurde.
  • Einsatz nur durch Fachkräfte:
    Hochwirksame Rodentizide dürfen nur noch von geschulten und sachkundigen Schädlingsbekämpfern im Auftrag der Gemeinde Brensbach/Abwasserverband Oberes Gersprenztal angewendet werden.
  • Köderschutzboxen sind Pflicht:
    In der Kanalisation, im Außenbereich sowie in der Nähe von Gewässern dürfen Giftköder nur noch in gesicherten Köderschutzboxen ausgelegt werden.
  • Dokumentationspflicht:
    Alle Bekämpfungsmaßnahmen müssen kontrolliert und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Muss die Sichtung von Ratten gemeldet werden?
Ja, die Meldepflicht ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz, aber auch nur dann, wenn ein Befall vermutet wird. Eine einzeln gesichtete Ratte spricht noch nicht für einen Befall.

Private Grundstücke:
Für die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Bei Rattenbefall sollte immer ein zertifiziertes Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt werden. Diese Fachbetriebe verfügen über den notwendigen Sachkundenachweis und setzen die Bekämpfung rechtssicher und umweltschonend um. Rattengift darf niemals eigenständig oder vorsorglich ausgelegt werden. Der unsachgemäße Einsatz ist verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Öffentliche Flächen:
Werden mehrere Ratten oder auch Nester auf öffentlichen Flächen gesichtet, ist dies dem Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach am besten schriftlich, zu melden.

Die Vorgehensweise sieht dann so aus, dass eine entsprechende Fachfirma durch die Gemeinde Brensbach beauftragt wird. Diese wird dann nach Analysearbeiten (u.a. Monitoring) prüfen, ob und wenn ja wo genau ein Rattenaufkommen vorhanden ist. Danach werden anhand von gesicherten Köderboxen die Giftköder in die Kanalschächte/Kanalisation ausgebracht und über einen gewissen Zeitraum (ca. 9 Wochen) dokumentiert.

Aktuell scheint im OT Wersau im Bereich der Rodensteinstraße/Tannenweg/Friedrich-Ebert-Straße ein erhöhtes Rattenaufkommen vorzuherrschen.

Aufgrund von eingeholten Angeboten sachkundiger Firmen beläuft sich das vg. Prozedere für den genannten Bereich in Wersau auf ca. 2.800 EUR.

Um die Ansiedlung von Ratten zu vermeiden, bitten wir folgende Hinweise unbedingt zu beachten:

  • Keine Entsorgung von Lebensmitteln/Essensresten in der öffentlichen Kanalisation, in Toiletten oder Waschbecken.
  • Tierfutter sollte in abgeschlossenen, für Ungeziefer unzugänglichen Behältnissen aufbewahrt werden.
  • Bei Tierhaltung im Außenbereich wenn möglich die Gehege mit den Futternäpfen so absichern, dass keine Schädlinge eindringen können.
  • Müllsäcke und –tonnen so einrichten, dass diese von Schädlingen nicht erreicht werden können.
  • Beseitigung von Schlupfwinkeln (offenes Dach), um keine Nistmöglichkeiten zu bieten.
  • Vermeidung oder zeitweise Umschichtung von Holzstapeln, Baumaterialien etc. um damit ein Einnisten zu verhindern.
  • Es ist darauf zu achten, bei Eigenkompostierung diese so anzulegen und zu praktizieren, dass dadurch keine Ratten angezogen werden.
    • Hier ist eine vollständige Kompostierung aller organischen Abfälle die Voraussetzung.
    • Da viele Bioabfälle (Fleischreste, eiweißhaltige Speisereste) oft nicht sinnvoll selbst kompostiert werden können, kann deshalb auch bei Eigenkompostierung eine zusätzliche Biotonne die sicherere Variante sein. Eine Biotonne ist nur mit einer vergleichsweise geringen Gebühr versehen.
  • Tierische Abfälle sind in verschließbaren Behältern aufzubewahren, wenn sie nicht zeitnah entsorgt werden können.

Ratten vermehren sich sehr schnell und deren Population kann schlagartig überhand nehmen. Diese ist schwer einzudämmen bzw. zu bekämpfen.

Daher bitten wir, die vorgenannten Hinweise unbedingt zu beachten.

Dies verhindert unnötige, teilweise kostenintensive Aufwendungen und verhindert größtenteils, dass die Tiere ihren gewöhnlichen Lebensraum verlassen.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach