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Archiv

Bekanntmachungen der Verwaltung aus zurückliegenden Jahren können in unserem Archiv recherchiert werden.


Gemeindeverwaltung Brensbach

Ezyer Straße 5
64395 Brensbach

Telefon: +49 6161 809-0
Telefax: +49 6161 809-31
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Fälligkeit von Steuern und Gebühren

Veröffentlicht am Montag, 27. Juli 2026
Am 15. August 2026 sind nachstehende Steuern und Gebühren fällig:
  • Grundsteuer (3. Rate - Fälligkeit: 15.08.2026)
  • Wassergeld-Vorauszahlung, Kanalbenutzungsgebühren-Vorauszahlung, Niederschlagswassergebühren, Müllabfuhrgebühren (3. Rate - Fälligkeit: 15.08.2026)
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung (3. Rate - Fälligkeit: 15.08.2026)

Die Zahlungstermine und die zu zahlenden Beträge sind aus den jeweils gültigen Bescheiden zu ersehen.

Steuerpflichtige, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, vorstehenden Fälligkeitstermin zu beachten, um sich Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei Nichteinhalten der Zahlungstermine mit der Mahnung automatisch berechnet werden, zu ersparen.

Werden Steuern und Gebühren bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht entrichtet, werden zum 01. des Folgemonats Mahngebühren erhoben; diese sind wie folgt gestaffelt:

bis zu 250,00 Euro          6,00 Euro
bis zu 500,00 Euro         11,00 Euro
bis zu 1.000,00 Euro      15,00 Euro
bis zu 5.000,00 Euro      25,00 Euro
bis zu 10.000,00 Euro    30,00 Euro

Weiter werden nach § 240 Abs. 1 der Abgabenordnung für jeden angefangenen Monat der Überschreitung ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf fünfzig Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet. Bei einer Säumnis bis zu 5 Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben.

W i c h t i g:

Bei Zahlung der vorstehend aufgeführten Steuern bitten wir darum, immer das Kassenzeichen der jeweiligen Steuerbescheide auf dem Überweisungsträger anzugeben, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung durch die Gemeindekasse Brensbach gewährleistet ist bzw. vorgenommen werden kann.

Rainer Müller
Bürgermeister