Haushaltssatzung der Gemeinde Brensbach für das Haushaltsjahr 2020
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
|
im Ergebnishaushalt |
|
|
im ordentlichen Ergebnis |
|
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
11.046.739,- EUR |
|
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
10.928.173,- EUR |
|
mit einem Saldo von |
118.566,- EUR |
|
im außerordentlichen Ergebnis |
|
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0,- EUR |
|
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
0,- EUR |
|
mit einem Saldo von |
0,- EUR |
|
mit einem Überschuss von |
118.566,- EUR |
|
im Finanzhaushalt |
|
|
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
452.016,- EUR |
|
und dem Gesamtbetrag der |
|
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
741.537,- EUR |
|
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
2.557.700,- EUR |
|
mit einem Saldo von |
-1.816.163,- EUR |
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
1.610.000,- EUR |
|
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
194.512,- EUR |
|
mit einem Saldo von |
1.415.488,- EUR |
|
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von |
51.341,- EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahmen im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.610.000,- EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Investitionsprogramm des Sondervermögens HESSENKASSE in Höhe von 103.691,- € enthalten.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,- € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf →→→ 430 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf →→→→→→ 495 v. H.
2. Gewerbesteuer →→→→→→→→→ 385 v. H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Brensbach, den 20.12.2019
Der Gemeindevorstand
Rainer Müller
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 HGO und § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 4 der Satzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Betr.: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Brensbach
für das Haushaltsjahr 2020
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
a) die Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von
1.610.000 €
(in Worten: eine Million sechshundertzehntausend Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 HGO
und
b) die Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von
500.000 €
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Im Auftrag
Sarina Hildmann
Verwaltungsdirektorin
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09. März 2020 bis 20. März 2020 in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 16, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
Montag von 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30. bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr
Brensbach, den 06. März 2020
Der Gemeindevorstand
Rainer Müller
(Bürgermeister)
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Brensbach, den 20.12.2019
Rainer Müller
Bürgermeister