Einwohnermelde- / Passamt
Ab 1. Mai 2025: Passbilder nur digital!
Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe werden ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert und über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud übermittelt. Passbilder in Papierform sind für die Beantragung der Ausweisdokumente nicht mehr zulässig.
Es dürfen ausschließlich Lichtbilder anerkannt werden, die von einem zertifizierten Fotodienstleister digital erstellt oder direkt beim Passamt der Gemeinde Brensbach mit Hilfe eines Gerätes der Bundesdruckerei gefertigt wurden.
Die Gemeinde Brensbach plant, ab 02.05.2025 die Aufnahme des Lichtbildes vor Ort anzubieten. Ungewiss ist derzeit, ab wann genau das Aufnahmegerät der Bundesdruckerei in Betrieb gehen wird. Es empfiehlt sich daher vorher mit dem Passamt Kontakt aufzunehmen.
Für jedes im Rathaus erfasste Lichtbild fällt eine Gebühr von 6,00 € an.
Die in der Behörde erfassten Lichtbilder dürfen nicht ausgedruckt oder elektronisch weitergeleitet werden.
Sie dürfen Ihr biometrisches Lichtbild zur Beantragung des Ausweisdokumentes gerne bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach dem Fotografieren erhalten Sie von dort einen QR-Code, den Sie im Passamt vorlegen. Das Passamt ruft das Bild dann direkt über die Cloud ab.
Zertifizierte Fotodienstleister in der Nähe können Sie unter folgendem Link finden:
www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Passfotos aus Foto-Apps, Lichtbilder aus Fotokabinen außerhalb der Behörde oder selbstgemachte Fotos sind unzulässig.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Einwohnermeldeamt unter folgender Telefonnummer:
06161/809-11 oder unter einwohnermeldeamt@brensbach.de
Ihr Einwohnermeldeamt
Onlinedienste im Meldewesen
Ab sofort bietet die Gemeinde Brensbach verschiedene Onlineservices aus dem Bereich Melde- sowie Pass-und Personalausweiswesen über eine zentrale Plattform (OLAV) an.
Hier können Bürgerinnen und Bürger ohne Terminvereinbarung und unabhängig der Öffnungszeiten der Verwaltung verschiedene Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes in Anspruch nehmen. Dazu zählen beispielsweise der Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre; die Statusabfrage eines beantragten Pass oder Personalausweises; oder die Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises.
Über die folgenden Links kann der jeweilige Vorgang direkt erreicht werden.
Beantragung von Übermittlungssperren
Wir bitten darum, Sperren rechtzeitig zu beantragen. Dies betrifft insbesondere die Sperre für Alters- und Ehejubiläen (mindestens 2 Wochen vorher). Damit kann eine unerwünschte Veröffentlichung vermieden werden.
Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Beantragung einer Meldebescheinigung
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Bitte beachten: Gebührenfreie Meldebescheinigungen, z.B. zur Vorlage bei Anträgen bei ALGII, Wohngeld etc. können hierüber nicht beantragt werden. Sollten Sie bezüglich der Gebührenfreiheit nicht sicher sein, nehmen Sie bitte vor Beantragung Kontakt mit uns auf.
Für die folgenden Vorgänge ist zwingend das persönliche Erscheinen erforderlich, der Onlineantrag erleichtert den Vorgang und verkürzt die Wartezeit.
Beantragung einer Auskunftssperre
Statuswechsel (vorhandene Nebenwohnung wird zur Haupt- oder alleinigen Wohnung)
Voranmeldung eines Umzuges innerhalb der Gemeinde
Die Beantragung von Meldebescheinigungen ist aktuell noch nicht möglich, diese wird nach Verfügbarkeit freigeschaltet.
Für eine Onlinebeantragung von Führungszeugnissen und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nutzen Sie bitte die Onlinedienste des Bundesamtes für Justiz (BfJ)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Information Datenabfrage im Meldewesen: Mit dem civex-Verfahren von ekom21 - KGRZ Hessen haben Sie nun ganz bequem und einfach die Möglichkeit, Datenabfragen im Meldewesen durchzuführen. Informieren Sie sich auf dieser Website über die vielfältigen Möglichkeiten eines modernen eGovernment.
Portal für die automatisierte einfache Melderegisterauskunft:
Anschrift
Rathaus
Ezyer Straße 5
64395
Brensbach
Anfahrt planen
Telefon:
06161 809-11
Telefax:
06161 809-31
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mitarbeiter
Jessica
Wenner
Zimmer:
1
Telefon:
06161 809-11
jwenner@brensbach.de
Dienstag: 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr