Kommunalwahl 2021
Bekanntmachung über der Gültigkeit der Kommunalwahl 2021
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach hat in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021
a) die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 26 KWG und
b) die Gültigkeit der Wahl der Ortsbeiräte gemäß § 26 KWG
- Ortsbeirat Brensbach,
- Ortsbeirat Wersau,
- Ortsbeirat Nieder-Kainsbach,
- Ortsbeirat Affhöllerbach,
- Ortsbeirat Höllerbach.
beschlossen.
Entscheidungen über Einsprüche nach § 25 KWG mussten keine getroffen werden.
Brensbach, 07.05.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung - Nachrücker in die Gemeindevertretung
Die Wahlbewerberin der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Frau Deborah Brosch-Volz, Affhöllerbacher Str. 8, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet, da sie in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Pierre Andre Kane, Brensbacher Str. 7, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.
Der Wahlbewerber der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Herr Eric Eiben, Im Sellerts 33, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Holger Heckmann, Karl-Maser-Str. 6, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.
Der Wahlbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Helmut Kaffenberger, Im Sellerts 21, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Klaus-Dieter Schmidt, Am Pfaffengraben 16, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.
Die Wahlbewerberin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Frau Sonja Maurer, Auf der Beine 27, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet, da sie in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Robin Hormel, Hanse Lucke 7, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.
Die Wahlbewerberin der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach), Frau Daniela Marx, Friedhofstr. 4, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet, da sie in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Hans Dümmler, Erbacher Str. 24, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.
Der Wahlbewerber der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach), Herr Ludwig Schmahl, Borngasse 4, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Heinz Werner Knörnschild, Bachgasse 9, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Brensbach, den 30. April 2021
Petry, Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung - Nachrücker in den Ortsbeirat des Ortsbezirks Brensbach
Der Wahlbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Helmut Kaffenberger, Im Sellerts 21, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat für den Ortsbeirat des Ortsbezirks Brensbach verzichtet, da er in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Brensbach am 14. März 2021 ist kein Nachrücker vorhanden. Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird das Leerbleiben des Sitzes festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Brensbach, den 30. April 2021
Petry, Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung in Brensbach am 14.03.2021
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung wie folgt festgestellt:
Zur Wahl der Gemeindevertretung waren 4.176 Personen wahlberechtigt, davon haben 2.320 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 55,56 %.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 2.250 Stimmzettel gültig und 70 Stimmzettel ungültig.
Hierbei fielen auf
Wahlvorschlag |
Stimmen |
Stimmenanteil |
Sitze |
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands –CDU- |
13.413 |
25,81 % |
7 |
3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands –SPD- |
25.853 |
49,76 % |
12 |
7. Unabhängige Wählergemeinschaft Brensbach –UWG Brensbach- |
12.693 |
24,43 % |
6 |
Wahlgebiet insgesamt |
51.959 |
|
25 |
Auf die Bewerber*innen der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:
1. CDU |
||
Nr. |
Bewerber*in |
Stimmen |
101 |
Volz, Dr. Frank |
1.492 |
102 |
Brosch-Volz, Deborah |
1.479 |
103 |
Schacher, Uwe |
952 |
104 |
Urban, Andrea |
901 |
105 |
Eiben, Eric |
1.014 |
106 |
Kane, Pierre Andre |
892 |
107 |
Kowalczyk, Sabine |
825 |
108 |
Heckmann, Holger |
888 |
109 |
Janßen, Jan Michel |
1.200 |
110 |
Dunn, Vincent |
699 |
111 |
Eidenmüller, Simon |
1.214 |
112 |
Schneider, Dennis |
765 |
113 |
Schacher, Anette |
532 |
114 |
Volz, Friedrich |
560 |
3. SPD |
||
Nr. |
Bewerber*in |
Stimmen |
301 |
Senker, Christian |
1.970 |
302 |
Maurer, Sonja |
2.012 |
303 |
Kaffenberger, Helmut |
1.804 |
304 |
Marquardt, Anja |
1.247 |
305 |
Müller, Reiner |
1.810 |
306 |
Belinga Belinga, Sabine |
1.446 |
307 |
Bock, Gordon |
1.041 |
308 |
Rug, Daniela |
1.072 |
309 |
Müller, Folke |
1.109 |
310 |
Völker, Sigrid |
1.112 |
311 |
Bauer, Dr. Wilfried |
993 |
312 |
Pohl, Nina |
896 |
313 |
Eifert, Ewald |
1.227 |
314 |
Kramwinkel, Gabi |
758 |
315 |
Flath, Roger |
953 |
316 |
Schmidt, Klaus-Dieter |
992 |
317 |
Hormel, Robin |
963 |
318 |
Nagelsdiek, Andreas |
675 |
319 |
Salg, Hermann |
690 |
320 |
Günneberg, Tim |
797 |
321 |
Müller, Christoph |
721 |
322 |
Keßler, Wilfried |
835 |
323 |
Rug, Manuel |
730 |
7. UWG |
||
Nr. |
Bewerber*in |
Stimmen |
701 |
Deininger, Thomas |
1.633 |
702 |
Marx, Daniela |
1.241 |
703 |
Knörnschild, Heinz Werner |
998 |
704 |
Heiland, Stefan |
1.041 |
705 |
Schmahl, Ludwig |
1.046 |
706 |
Schneider, Jutta |
1.042 |
707 |
Ehrhard, Klaus |
996 |
708 |
Gommel, Christian |
841 |
709 |
Marx, Christian |
874 |
710 |
Strubel, Thomas |
1.071 |
711 |
Dümmler, Hans |
1.027 |
712 |
Ehrhard, Richard |
883 |
In die Gemeindevertretung sind gewählt:
Nr. |
Bewerber*in |
Partei/ Wählergruppe |
101 |
Dr Volz, Frank |
CDU |
102 |
Brosch-Volz, Deborah |
CDU |
111 |
Eidenmüller, Simon |
CDU |
109 |
Janßen, Jan Michel |
CDU |
105 |
Eiben, Eric |
CDU |
103 |
Schacher, Uwe |
CDU |
104 |
Urban, Andrea |
CDU |
302 |
Maurer, Sonja |
SPD |
301 |
Senker, Christian |
SPD |
305 |
Müller, Reiner |
SPD |
303 |
Kaffenberger, Helmut |
SPD |
306 |
Belinga Belinga, Sabine |
SPD |
304 |
Marquardt, Anja |
SPD |
313 |
Eifert, Ewald |
SPD |
310 |
Völker, Sigrid |
SPD |
309 |
Müller, Folke |
SPD |
308 |
Rug, Daniela |
SPD |
307 |
Bock, Gordon |
SPD |
311 |
Dr. Bauer, Wilfried |
SPD |
701 |
Deininger, Thomas |
UWG-Brensbach |
702 |
Marx, Daniela |
UWG-Brensbach |
710 |
Strubel, Thomas |
UWG-Brensbach |
705 |
Schmahl, Ludwig |
UWG-Brensbach |
706 |
Schneider, Jutta |
UWG-Brensbach |
704 |
Heiland, Stefan |
UWG-Brensbach |
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 42 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Brensbach am 14.03.2021
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:
Zur Wahl des Ortsbeirates waren 1.750 Personen wahlberechtigt, davon haben 937 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 53,54 %.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 856 Stimmzettel gültig und 81 Stimmzettel ungültig.
Es wurden insgesamt 6.510 Stimmen abgegeben.
Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:
Nr. |
Bewerber*in |
Stimmen |
1 |
Kaffenberger, Helmut |
1.441 |
2 |
Rug, Daniela |
735 |
3 |
Eifert, Ewald |
902 |
4 |
Belinga Belinga, Jean-Felix |
912 |
5 |
Nagelsdiek, Andreas |
182 |
6 |
Kramwinkel, Gabi |
259 |
7 |
Graser, Volker |
470 |
8 |
Schmidt, Klaus-Dieter |
534 |
9 |
Kaffenberger, Tim |
1.075 |
In den Ortsbeirat sind gewählt:
Nr. |
Bewerber*in |
1 |
Kaffenberger, Helmut |
9 |
Kaffenberger, Tim |
4 |
Belinga Belinga, Jean-Felix |
3 |
Eifert, Ewald |
2 |
Rug, Daniela |
8 |
Schmidt, Klaus-Dieter |
7 |
Graser, Volker |
6 |
Kramwinkel, Gabi |
5 |
Nagelsdiek, Andreas |
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 17 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Wersau am 14.03.2021
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:
Zur Wahl Ortsbeirates waren 1.082 Personen wahlberechtigt, davon haben 591 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 54,62 %.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 523 Stimmzettel gültig und 68 Stimmzettel ungültig.
Es wurden insgesamt 3.107 Stimmen abgegeben.
Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:
Nr. |
Bewerber*in |
Stimmen |
1 |
Salg, Hermann |
350 |
2 |
Triesethau, Maria |
535 |
3 |
Bauer, Dr. Wilfried |
466 |
4 |
Maurer, Michael |
567 |
5 |
Hormel, Gisela |
469 |
6 |
Maurer, Benedikt |
431 |
7 |
Hartfeil, Moritz |
289 |
In den Ortsbeirat sind gewählt:
Nr. |
Bewerber*in |
4 |
Maurer, Michael |
2 |
Triesethau, Maria |
5 |
Hormel, Gisela |
3 |
Bauer, Dr. Wilfried |
6 |
Maurer, Benedikt |
1 |
Salg, Hermann |
7 |
Hartfeil, Moritz |
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 10 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Nieder-Kainsbach am 14.03.2021
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:
Zur Wahl des Ortsbeirates waren 612 Personen wahlberechtigt, davon haben 346 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 56,54 %.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 330 Stimmzettel gültig und 16 Stimmzettel ungültig.
Es wurden insgesamt 2.036 Stimmen abgegeben.
Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:
Nr. |
Bewerber*in |
Stimmen |
1 |
Kunze, Ingemar |
352 |
2 |
Sulzbach, Jochen |
316 |
3 |
Abraham, Jürgen |
337 |
4 |
Büchner, Ulrike |
310 |
5 |
Schmucker, Sebastian |
283 |
6 |
Keller, Timo |
168 |
7 |
Sior, Andreas |
270 |
In den Ortsbeirat sind gewählt:
Nr. |
Bewerber*in |
1 |
Kunze, Ingemar |
3 |
Abraham, Jürgen |
2 |
Sulzbach, Jochen |
4 |
Büchner, Ulrike |
5 |
Schmucker, Sebastian |
7 |
Sior, Andreas |
6 |
Keller, Timo |
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 6 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Affhöllerbach am 14.03.2021
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:
Zur Wahl des Ortsbeirates waren 178 Personen wahlberechtigt, davon haben 130 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 73,03 %.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 124 Stimmzettel gültig und 6 Stimmzettel ungültig.
Es wurden insgesamt 577 Stimmen abgegeben.
Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:
Nr. |
Bewerber*in |
Stimmen |
1 |
Marquardt, Anja |
148 |
2 |
Köhler, Peter |
178 |
3 |
Weber, Rolf |
81 |
4 |
Zimny, Frank |
57 |
5 |
Löbig-Grosch, Birgit |
113 |
In den Ortsbeirat sind gewählt:
Nr. |
Bewerber*in |
2 |
Köhler, Peter |
1 |
Marquardt, Anja |
5 |
Löbig-Grosch, Birgit |
3 |
Weber, Rolf |
4 |
Zimny, Frank |
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 2 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Höllerbach am 14.03.2021
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:
Zur Wahl des Ortsbeirates waren 291 Personen wahlberechtigt, davon haben 156 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 53,61 %.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 147 Stimmzettel gültig und 9 Stimmzettel ungültig.
Es wurden insgesamt 670 Stimmen abgegeben.
Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:
Nr. |
Bewerber*in |
Stimmen |
1 |
Müller, Folke |
206 |
2 |
Prieß, Jörn |
80 |
3 |
Rupp, Dagmar |
158 |
4 |
Brust, Karlheinz |
94 |
5 |
Kramer, Helmut |
58 |
6 |
Eisenmann, Petra |
74 |
In den Ortsbeirat sind gewählt:
Nr. |
Bewerber*in |
1 |
Müller, Folke |
3 |
Rupp, Dagmar |
4 |
Brust, Karlheinz |
2 |
Prieß, Jörn |
6 |
Eisenmann, Petra |
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 3 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin
Kommunalwahl 2021 -Änderungen-
Briefwahlvorstand:
Entgegen der in der Wahlbekanntmachung vom 12.02.2021 veröffentlichten Uhrzeit des Zusammentritts des Briefwahlvorstandes tritt dieser nun bereits um 15:00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindezentrums, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach zusammen.
Schreibmaterial:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der anstehenden Wahl auch eigenes Schreibmaterial mitgebracht und zur Kennzeichnung der Stimmzettel verwendet werden darf.
Auf den Gebrauch von Filzstiften ist aus Gründen der Wahrung des Wahlgeheimnisses aber zu verzichten.
Gemeindewahlleiterin
Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen in der Gemeinde Brensbach am 14. März 2021
Hier finden Sie Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen in der Gemeinde Brensbach am 14. März 2021.
Ihre Stimme zählt!
Nehmen Sie an den Kommunalwalen am 14. März teil.
Wichtige Informationen aus Anlass der Corona-Pandemie
Liebe Wählerinnen und Wähler,
die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
- Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler neue Schreibstifte vom Wahlvorstand ausgegeben, die Sie behalten können.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:
4 Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl
1. Internet (Online Wahlscheinantrag)
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Brensbach haben die Möglichkeit, ab dem 1.2.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie seit dem 31.01.2021 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Brensbach gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die bis zum 21.02.2021 zugestellt sein sollte, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite in der Zeit vom 01.02.2021 bis 12.03.2021 um 13.00 h freigeschaltet.
2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten an der Gemeindeverwaltung Brensbach einwerfen.
3. Formloser Antrag per Post, Email oder Fax
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
4. Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten während der Pandemie.
Die Öffnungszeiten sind
Montag-Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Mittwoch: 13:30 Uhr – 17:30 Uhr
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?
Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat, und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Briefwahlmöglichkeit in der Gemeindeverwaltung bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung können Sie bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und vor Ort Ihre Stimme abgeben.
Beantragen Sie bitte - wenn möglich - die Wahlunterlagen online auf der Internetseite der Gemeinde oder per formloser Email.
Sie haben Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Brensbach, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach, Tel. 06161/80916, spetry@brensbach.de, Mo.-Mi. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, Mi. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:30 Uhr.
Petry, Gemeindewahlleiterin
Kommunalwahl am 14.03.2021
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 3 Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung Brensbach mit folgender Reihenfolge zugelassen:
Listen Nr. |
Partei oder Wählergruppe (Kennwort) |
1 |
Christlich Demokratische Union Deutschlands -CDU- |
3 |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD- |
7 |
Unabhängige Wählergemeinschaft Brensbach - UWG-Brensbach - |
Die zugelassenen Wahlvorschläge mit den Listen Nr. 1, 3 und 7 werden hiermit gemäß Anlage 1 bis 3 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.
Anlage 1: Wahlvorschlag Gemeindevertretung - CDU
Anlage 2: Wahlvorschlag Gemeindevertretung - SPD
Anlage 3: Wahlvorschlag Gemeindevertretung - UWG
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 1 Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat Brensbach zugelassen:
Wahlvorschlags- Nr. |
Partei oder Wählergruppe (Kennwort) |
1 |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD- |
Der zugelassene Wahlvorschlag wird hiermit gemäß Anlage 4 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.
Anlage 4: Wahlvorschlag Ortsbeirat Brensbach - SPD
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 1 Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat Wersau zugelassen:
Wahlvorschlags- Nr. |
Partei oder Wählergruppe (Kennwort) |
1 |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD- |
Der zugelassene Wahlvorschlag wird hiermit gemäß Anlage 5 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.
Anlage 5: Wahlvorschlag Ortsbeirat Wersau - SPD
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 1 Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat Höllerbach zugelassen:
Wahlvorschlags- Nr. |
Partei oder Wählergruppe (Kennwort) |
1 |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD- |
Der zugelassene Wahlvorschlag wird hiermit gemäß Anlage 6 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.
Anlage 6: Wahlvorschlag Ortsbeirat Höllerbach - SPD
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 1 Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat Nieder-Kainsbach zugelassen:
Wahlvorschlags- Nr. |
Partei oder Wählergruppe (Kennwort) |
1 |
Wählergruppe Bunte Liste Nieder-Kainsbach |
Der zugelassene Wahlvorschlag wird hiermit gemäß Anlage 7 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.
Anlage 7: Wahlvorschlag Ortsbeirat Nieder-Kainsbach - Bunte Liste Nieder-Kainsbach
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 1 Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat Affhöllerbach zugelassen:
Wahlvorschlags- Nr. |
Partei oder Wählergruppe (Kennwort) |
1 |
Wählergruppe Ortsbeirat Affhöllerbach - WOA - |
Der zugelassene Wahlvorschlag wird hiermit gemäß Anlage 8 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.
Anlage 8: Wahlvorschlag Ortsbeirat Affhöllerbach - WOA
Die Wahl zum Ortsbeirat Wallbach am 14. März 2021 findet gemäß § 86a Kommunalwahlordnung (KWO) i.V.m. § 82 Abs. 1 Satz 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nicht statt, da kein Wahlvorschlag eingereicht wurde.
Brensbach, den 22. Januar 2021
(Petry, Gemeindewahlleiterin)
Informationen und Erklärungen zum Thema "Kommunalwahlen"
Liebe Wählerinnen und Wähler,
die Homepage der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung beinhaltet viele Informationen und Erklärungen zum Thema „Kommunalwahlen“. Auf dieser Seite erhalten Sie u.a. Antworten auf die Fragen Was wird gewählt? Wie wird gewählt? und auf alle weiteren Fragen rund um die Kommunalwahlen.
Ein Besuch dieser Internetseite lohnt sich!
Ihr Wahlamt
Berichtigung der amtlichen Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 vom 09.10.2020
Der Hessische Landtag hat am 11.12.2020 in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) u.a. aus Anlass der Corona-Pandemie in der Form der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen.
Inhalt ist die Einfügung einer neuen Übergangsvorschrift für die u.a. Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021.
Nach dem neuen § 68a Nr. 1 KWG müssen abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind.
(Vorher: „… müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter*innen zu wählen sind (§11 Abs. 4 KWG)“.
Diese Rechtsänderung tritt erst am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Damit ist in Kürze zu rechnen.
Brensbach, den 18.12.2020
Die Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach
gez. Petry
Wichtige Info zu der Abgabe von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2021
Die Verwaltung, und somit das Wahlamt, ist am 24.12.2020 und am 31.12.2020 geschlossen.
Ist beabsichtigt, an einem der beiden Tage Wahlvorschläge abzugeben, bitte folgende Telefonnummer anrufen: 06161/809-16.
Petry, Gemeindewahlleiterin
Wahlschein (Briefwahl) beantragen per Internet
Anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Brensbach eingetragen sein. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Brensbach.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Die Wahlscheinbeantragung per Internet ist vom 01.02.2021 bis zum 11.03.2021 möglich.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021
Die Hessische Landesregierung hat den Wahltag für die Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte mit Verordnung vom 27. Mai 2020 bestimmt (GVBl. S. 366). Die Wahl findet am 14. März 2021 statt. Nach § 22 der Kommunalwahlordnung fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschläge für die Wahl
zur Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach und
zu den Ortsbeiräten Brensbach, Wersau, Nieder-Kainsbach, Affhöllerbach, Höllerbach und Wallbach auf.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, den 4. Januar 2021, 18.00 Uhr.
1. Wahlvorschlagsrecht
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung entsprechen müssen.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden.
Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.
Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist unzulässig. (§ 10 Abs. 1 bis 4 KWG).
Der Wahlkreis für die Wahl zur Gemeindevertretung ist das Gebiet der Gemeinde Brensbach. Der Wahlkreis für die Wahl der Ortsbeiräte ist der jeweilige Ortsbezirk der Gemeinde Brensbach.
2. Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)
Bei den Wahlen zur Gemeindevertretung und den Ortsbeiräten sind neben Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch die hier lebenden Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nichtdeutschen Unionsbürger*innen, unter den gleichen Voraussetzungen wählbar:
- Sie müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, also am 14.03.2003 oder früher geboren worden sein,
- seit mindestens drei Monaten, also seit mindestens 14.12.2020, in der Gemeinde Brensbach ihren Wohnsitz haben und
- dürfen nicht von der Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge eines Richterspruches ausgeschlossen sein (§ 32 Abs. 2 HGO i.V.m. § 81 ff. HGO).
Bei Inhaberinnen*Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag soll nach einem Vordruckmuster (KW Nr. 6 – Wahlvorschlag) eingereicht werden.
- Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich von den Namen und Kurzbezeichnungen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden (§ 11 Abs. 1 KWG).
- Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerber*innen enthalten. Die Bewerber*innen sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, des Rufnamens, dem Zusatz „Frau“ oder „Herr“, dem Tag der Geburt, dem Geburtsort, des Berufs oder Stands sowie der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.
- Ein*e Bewerber*in darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber*in kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
- Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson, die keine Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sein dürfen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.
- Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einer*einem Abgeordneten oder Vertreter*in in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter*innen zu wählen sind (§11 Abs. 4 KWG). Jede wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; hat diese Person mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist ihre Unterschrift auf allen weiteren Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. Die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.
Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:
- die Erklärung der vorgeschlagenen Bewerber*innen nach einem Vordruckmuster (KW Nr. 9 -Zustimmungserklärung), dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und ihnen die Modalitäten des Erwerbs der Rechtsstellung einer Vertreterin/eines Vertreters nach § 23 KWG bekannt sind; die Erklärung muss Angaben darüber enthalten, ob der/die Bewerber*in nach den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat an der Mitgliedschaft in der Vertretungskörperschaft gehindert ist, sowie eine Verpflichtung der Bewerberin/des Bewerbers, später eintretende Hinderungsgründe dem Wahlleiter mitzuteilen,
- eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes, dass die vorgeschlagenen Bewerber*innen wählbar sind (KW Nr. 10 - Wählbarkeitsbescheinigung),
- eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterinnen-/Vertreterversammlung, in der die Bewerber*innen aufgestellt worden sind, mit den nach § 12 Abs. 3 KWG vorgeschriebenen Angaben und Versicherungen an Eides statt (KW Nr. 11 - Niederschrift über den Verlauf der Versammlung),
- die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (KW Nr. 7 – Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift) nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner*innen (§ 23 Abs. 3 KWO).
Die Bescheinigung des Wahlrechts und die Bescheinigung der Wählbarkeit werden kostenfrei erteilt. Für jede/n Wahlberechtigte/n darf die Bescheinigung des Wahlrechts nur einmal zu einem Wahlvorschlag erteilt werden (§ 23 Abs. 4 KWO).
Aufstellung der Wahlvorschläge
Die Bewerber*innen für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreter*innen (Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Vorschlagsberechtigt ist auch jede*r Teilnehmer*in der Versammlung. Den Bewerberinnen*Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Das Nähere über die Wahl der Vertreter*innen für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen.
Bewerber*innen für die Wahl des Ortsbeirates können auch in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe auf Gemeindeebene aufgestellt werden. In diesem Fall muss die Partei oder Wählergruppe die Wahlvorschläge für sämtliche Ortsbeiratswahlen in der Gemeinde Brensbach in einer oder mehreren gemeinsamen Versammlungen aufstellen.
Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter*innen, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 Satz 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der*dem Versammlungsleiter*in, der*dem Schriftführer*in und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertreter*innen zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber*innen in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jede*r Teilnehmer*in der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerber*innen Gelegenheit gegeben worden ist, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuch.
4. Einreichung, Änderung und Rücknahme der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor der Wahl, d. h. bis Montag, den 4. Januar 2021, 18:00 Uhr,
während der Dienststunden nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 06161/809-16 oder 809-36 schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin bzw. der stellv. Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach oder den mit der Wahrnehmung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragten Bediensteten in der Gemeindeverwaltung Brensbach – Wahlamt -, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach, einzureichen.
Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.
Nach der Zulassung, 15. Januar 2021, können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.
5. Maßgebliche Zahl der Einwohner*innen und Zahl der zu wählenden Vertreter*innen
Die maßgebliche Einwohnerzahl der Gemeinde Brensbach beträgt 5.003 Einwohner.
Die Zahl der zu wählenden Vertreter (Gemeindevertretung und Ortsbeiräte) ist in der Hauptsatzung der Gemeinde Brensbach geregelt.
Die Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter*innen beträgt demnach 25.
Die Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder in den jeweiligen Ortsteilen (Ortsbezirken) beträgt demnach:
Ortsbeirat Brensbach: 9 Vertreter*innen
Ortsbeirat Wersau: 7 Vertreter*innen
Ortsbeirat Nieder-Kainsbach: 7 Vertreter*innen
Ortsbeirat Affhöllerbach: 5 Vertreter*innen
Ortsbeirat Höllerbach: 5 Vertreter*innen
Ortsbeirat Wallbach: 5 Vertreter*innen
Auskünfte werden vom Wahlamt der Gemeinde Brensbach, Ezyer Straße 5, Tel.: 06161/809-16 erteilt.
Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind ebenfalls beim Wahlamt der Gemeinde Brensbach während der Dienststunden kostenlos erhältlich.
Brensbach, den 09.10.2020
Die Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach
gez. Petry
Dokumente
- Anlage 1: Bekanntmachung Wahlvorschlag Gemeindevertretung - CDU
- Anlage 2: Bekanntmachung Wahlvorschlag Gemeindevertretung - SPD
- Anlage 3: Bekanntmachung Wahlvorschlag Gemeindevertretung - UWG
- Anlage 4: Bekanntmachung Wahlvorschlag Ortsbeirat Brensbach - SPD
- Anlage 5: Bekanntmachung Wahlvorschlag Ortsbeirat Wersau - SPD
- Anlage 6: Bekanntmachung Wahlvorschlag Ortsbeirat Höllerbach - SPD
- Anlage 7: Bekanntmachung Wahlvorschlag Ortsbeirat Nieder-Kainsbach - Bunte Liste Nieder-Kainsbach
- Anlage 8: Bekanntmachung Wahlvorschlag Ortsbeirat Affhöllerbach - WOA
- Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Affhöllerbach am 14.03.2021
- Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Brensbach am 14.03.2021
- Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Höllerbach am 14.03.2021
- Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Nieder-Kainsbach am 14.03.2021
- Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Wersau am 14.03.2021
- Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung in Brensbach am 14.03.2021
- Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen in der Gemeinde Brensbach am 14. März 2021