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Gemeindeverwaltung Brensbach

Ezyer Straße 5
64395 Brensbach

Telefon: +49 6161 809-0
Telefax: +49 6161 809-31
info@brensbach.de

Kommunalwahl 2021

Veröffentlicht am Freitag, 9. Oktober 2020
Wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2021

Bekanntmachung über der Gültigkeit der Kommunalwahl 2021

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach hat in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021

a) die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung gemäß § 26 KWG und

b) die Gültigkeit der Wahl der Ortsbeiräte gemäß § 26 KWG

  • Ortsbeirat Brensbach,
  • Ortsbeirat Wersau,
  • Ortsbeirat Nieder-Kainsbach,
  • Ortsbeirat Affhöllerbach,
  • Ortsbeirat Höllerbach.

beschlossen.

Entscheidungen über Einsprüche nach § 25 KWG mussten keine getroffen werden.

Brensbach, 07.05.2021

Petry, Gemeindewahlleiterin


Bekanntmachung - Nachrücker in die Gemeindevertretung

Die Wahlbewerberin der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Frau Deborah Brosch-Volz, Affhöllerbacher Str. 8, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet, da sie in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Pierre Andre Kane, Brensbacher Str. 7, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.

Der Wahlbewerber der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Herr Eric Eiben, Im Sellerts 33, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Holger Heckmann, Karl-Maser-Str. 6, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.

Der Wahlbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Helmut Kaffenberger, Im Sellerts 21, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Klaus-Dieter Schmidt, Am Pfaffengraben 16, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.

Die Wahlbewerberin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Frau Sonja Maurer, Auf der Beine 27, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet, da sie in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Robin Hormel, Hanse Lucke 7, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.

Die Wahlbewerberin der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach), Frau Daniela Marx, Friedhofstr. 4, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet, da sie in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Hans Dümmler, Erbacher Str. 24, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.

Der Wahlbewerber der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach), Herr Ludwig Schmahl, Borngasse 4, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach) für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Heinz Werner Knörnschild, Bachgasse 9, 64395 Brensbach, als Nachrücker festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 30. April 2021
Petry, Gemeindewahlleiterin


Bekanntmachung - Nachrücker in den Ortsbeirat des Ortsbezirks Brensbach

Der Wahlbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Helmut Kaffenberger, Im Sellerts 21, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat für den Ortsbeirat des Ortsbezirks Brensbach verzichtet, da er in der konstituierenden Sitzung am 22. April 2021 in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.
Auf Grund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Brensbach am 14. März 2021 ist kein Nachrücker vorhanden. Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird das Leerbleiben des Sitzes festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 30. April 2021
Petry, Gemeindewahlleiterin


Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung in Brensbach am 14.03.2021

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung wie folgt festgestellt:

Zur Wahl der Gemeindevertretung waren 4.176 Personen wahlberechtigt, davon haben 2.320 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 55,56 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 2.250 Stimmzettel gültig und 70 Stimmzettel ungültig.

Hierbei fielen auf

Wahlvorschlag

Stimmen

Stimmenanteil

Sitze

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands –CDU-

13.413

25,81 %

7

3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands –SPD-

25.853

49,76 %

12

7. Unabhängige Wählergemeinschaft Brensbach –UWG Brensbach-

12.693

24,43 %

6

Wahlgebiet insgesamt

51.959

 

25

Auf die Bewerber*innen der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

1. CDU

Nr.

Bewerber*in

Stimmen

101

Volz, Dr. Frank

1.492

102

Brosch-Volz, Deborah

1.479

103

Schacher, Uwe

952

104

Urban, Andrea

901

105

Eiben, Eric

1.014

106

Kane, Pierre Andre

892

107

Kowalczyk, Sabine

825

108

Heckmann, Holger

888

109

Janßen, Jan Michel

1.200

110

Dunn, Vincent

699

111

Eidenmüller, Simon

1.214

112

Schneider, Dennis

765

113

Schacher, Anette

532

114

Volz, Friedrich

560

 

3. SPD

Nr.

Bewerber*in

Stimmen

301

Senker, Christian

1.970

302

Maurer, Sonja

2.012

303

Kaffenberger, Helmut

1.804

304

Marquardt, Anja

1.247

305

Müller, Reiner

1.810

306

Belinga Belinga, Sabine

1.446

307

Bock, Gordon

1.041

308

Rug, Daniela

1.072

309

Müller, Folke

1.109

310

Völker, Sigrid

1.112

311

Bauer, Dr. Wilfried

993

312

Pohl, Nina

896

313

Eifert, Ewald

1.227

314

Kramwinkel, Gabi

758

315

Flath, Roger

953

316

Schmidt, Klaus-Dieter

992

317

Hormel, Robin

963

318

Nagelsdiek, Andreas

675

319

Salg, Hermann

690

320

Günneberg, Tim

797

321

Müller, Christoph

721

322

Keßler, Wilfried

835

323

Rug, Manuel

730

 

7. UWG

Nr.

Bewerber*in

Stimmen

701

Deininger, Thomas

1.633

702

Marx, Daniela

1.241

703

Knörnschild, Heinz Werner

998

704

Heiland, Stefan

1.041

705

Schmahl, Ludwig

1.046

706

Schneider, Jutta

1.042

707

Ehrhard, Klaus

996

708

Gommel, Christian

841

709

Marx, Christian

874

710

Strubel, Thomas

1.071

711

Dümmler, Hans

1.027

712

Ehrhard, Richard

883

In die Gemeindevertretung sind gewählt:

Nr.

Bewerber*in

Partei/ Wählergruppe

101

Dr Volz, Frank

CDU

102

Brosch-Volz, Deborah

CDU

111

Eidenmüller, Simon

CDU

109

Janßen, Jan Michel

CDU

105

Eiben, Eric

CDU

103

Schacher, Uwe

CDU

104

Urban, Andrea

CDU

302

Maurer, Sonja

SPD

301

Senker, Christian

SPD

305

Müller, Reiner

SPD

303

Kaffenberger, Helmut

SPD

306

Belinga Belinga, Sabine

SPD

304

Marquardt, Anja

SPD

313

Eifert, Ewald

SPD

310

Völker, Sigrid

SPD

309

Müller, Folke

SPD

308

Rug, Daniela

SPD

307

Bock, Gordon

SPD

311

Dr. Bauer, Wilfried

SPD

701

Deininger, Thomas

UWG-Brensbach

702

Marx, Daniela

UWG-Brensbach

710

Strubel, Thomas

UWG-Brensbach

705

Schmahl, Ludwig

UWG-Brensbach

706

Schneider, Jutta

UWG-Brensbach

704

Heiland, Stefan

UWG-Brensbach

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 42 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin


Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Brensbach am 14.03.2021

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates waren 1.750 Personen wahlberechtigt, davon haben 937 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 53,54 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 856 Stimmzettel gültig und 81 Stimmzettel ungültig.

Es wurden insgesamt 6.510 Stimmen abgegeben.

 

Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1

Kaffenberger, Helmut

1.441

2

Rug, Daniela

735

3

Eifert, Ewald

902

4

Belinga Belinga, Jean-Felix

912

5

Nagelsdiek, Andreas

182

6

Kramwinkel, Gabi

259

7

Graser, Volker

470

8

Schmidt, Klaus-Dieter

534

9

Kaffenberger, Tim

1.075

In den Ortsbeirat sind gewählt:

Nr.

Bewerber*in

1

Kaffenberger, Helmut

9

Kaffenberger, Tim

4

Belinga Belinga, Jean-Felix

3

Eifert, Ewald

2

Rug, Daniela

8

Schmidt, Klaus-Dieter

7

Graser, Volker

6

Kramwinkel, Gabi

5

Nagelsdiek, Andreas

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 17 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin


Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Wersau am 14.03.2021

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:

Zur Wahl Ortsbeirates waren 1.082 Personen wahlberechtigt, davon haben 591 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 54,62 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 523 Stimmzettel gültig und 68 Stimmzettel ungültig.

Es wurden insgesamt 3.107 Stimmen abgegeben.

Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1

Salg, Hermann

350

2

Triesethau, Maria

535

3

Bauer, Dr. Wilfried

466

4

Maurer, Michael

567

5

Hormel, Gisela

469

6

Maurer, Benedikt

431

7

Hartfeil, Moritz

289

In den Ortsbeirat sind gewählt:

Nr.

Bewerber*in

4

Maurer, Michael

2

Triesethau, Maria

5

Hormel, Gisela

3

Bauer, Dr. Wilfried

6

Maurer, Benedikt

1

Salg, Hermann

7

Hartfeil, Moritz

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 10 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin


Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Nieder-Kainsbach am 14.03.2021

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates waren 612 Personen wahlberechtigt, davon haben 346 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 56,54 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 330 Stimmzettel gültig und 16 Stimmzettel ungültig.

Es wurden insgesamt 2.036 Stimmen abgegeben.

Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1

Kunze, Ingemar

352

2

Sulzbach, Jochen

316

3

Abraham, Jürgen

337

4

Büchner, Ulrike

310

5

Schmucker, Sebastian

283

6

Keller, Timo

168

7

Sior, Andreas

270

In den Ortsbeirat sind gewählt:

Nr.

Bewerber*in

1

Kunze, Ingemar

3

Abraham, Jürgen

2

Sulzbach, Jochen

4

Büchner, Ulrike

5

Schmucker, Sebastian

7

Sior, Andreas

6

Keller, Timo

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 6 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin


Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Affhöllerbach am 14.03.2021

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates waren 178 Personen wahlberechtigt, davon haben 130 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 73,03 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 124 Stimmzettel gültig und 6 Stimmzettel ungültig.

Es wurden insgesamt 577 Stimmen abgegeben.

Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1

Marquardt, Anja

148

2

Köhler, Peter

178

3

Weber, Rolf

81

4

Zimny, Frank

57

5

Löbig-Grosch, Birgit

113

In den Ortsbeirat sind gewählt:

Nr.

Bewerber*in

2

Köhler, Peter

1

Marquardt, Anja

5

Löbig-Grosch, Birgit

3

Weber, Rolf

4

Zimny, Frank

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 2 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin


Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ortsbeiratswahl in Höllerbach am 14.03.2021

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates waren 291 Personen wahlberechtigt, davon haben 156 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 53,61 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 147 Stimmzettel gültig und 9 Stimmzettel ungültig.

Es wurden insgesamt 670 Stimmen abgegeben.

Auf die Bewerber*innen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Nr.

Bewerber*in

Stimmen

1

Müller, Folke

206

2

Prieß, Jörn

80

3

Rupp, Dagmar

158

4

Brust, Karlheinz

94

5

Kramer, Helmut

58

6

Eisenmann, Petra

74

In den Ortsbeirat sind gewählt:

Nr.

Bewerber*in

1

Müller, Folke

3

Rupp, Dagmar

4

Brust, Karlheinz

2

Prieß, Jörn

6

Eisenmann, Petra

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (hier 3 Wahlberechtigte), mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 26.03.2021
Petry, Gemeindewahlleiterin


Kommunalwahl 2021 -Änderungen-

Briefwahlvorstand:

Entgegen der in der Wahlbekanntmachung vom 12.02.2021 veröffentlichten Uhrzeit des Zusammentritts des Briefwahlvorstandes tritt dieser nun bereits um 15:00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindezentrums, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach zusammen.

Schreibmaterial:

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der anstehenden Wahl auch eigenes Schreibmaterial mitgebracht und zur Kennzeichnung der Stimmzettel verwendet werden darf.

Auf den Gebrauch von Filzstiften ist aus Gründen der Wahrung des Wahlgeheimnisses aber zu verzichten.

Gemeindewahlleiterin


Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen in der Gemeinde Brensbach am 14. März 2021

Hier finden Sie Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen in der Gemeinde Brensbach am 14. März 2021.


Ihre Stimme zählt!
Nehmen Sie an den Kommunalwalen am 14. März teil.

Wichtige Informationen aus Anlass der Corona-Pandemie

Liebe Wählerinnen und Wähler,

die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler neue Schreibstifte vom Wahlvorstand ausgegeben, die Sie behalten können.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:

4 Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

1. Internet (Online Wahlscheinantrag)
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Brensbach haben die Möglichkeit, ab dem 1.2.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie seit dem 31.01.2021 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Brensbach gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die bis zum 21.02.2021 zugestellt sein sollte, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite in der Zeit vom 01.02.2021 bis 12.03.2021 um 13.00 h freigeschaltet.

 

2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten an der Gemeindeverwaltung Brensbach einwerfen.

 

3. Formloser Antrag per Post, Email oder Fax
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

 

4. Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten während der Pandemie.

Die Öffnungszeiten sind
Montag-Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Mittwoch: 13:30 Uhr – 17:30 Uhr

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

 

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat, und
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

 

Briefwahlmöglichkeit in der Gemeindeverwaltung bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung können Sie bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Beantragen Sie bitte - wenn möglich - die Wahlunterlagen online auf der Internetseite der Gemeinde oder per formloser Email.

 

Sie haben Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Brensbach, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach, Tel. 06161/80916, spetry@brensbach.de, Mo.-Mi. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, Mi. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:30 Uhr.

Petry, Gemeindewahlleiterin


Kommunalwahl am 14.03.2021

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 3 Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung Brensbach mit folgender Reihenfolge zugelassen:


Listen Nr.

 

Partei oder Wählergruppe (Kennwort)

 

1

 

Christlich Demokratische Union  Deutschlands -CDU-

 

3

 

Sozialdemokratische Partei  Deutschlands -SPD-

 

7

 

Unabhängige Wählergemeinschaft Brensbach  - UWG-Brensbach -

 

Die zugelassenen Wahlvorschläge mit den Listen Nr. 1, 3 und 7 werden hiermit gemäß Anlage 1 bis 3 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.
Anlage 1: Wahlvorschlag Gemeindevertretung - CDU
Anlage 2: Wahlvorschlag Gemeindevertretung - SPD
Anlage 3: Wahlvorschlag Gemeindevertretung - UWG


Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 1 Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat Brensbach zugelassen:


Wahlvorschlags- Nr.

 

Partei oder Wählergruppe (Kennwort)

 

1

 

Sozialdemokratische Partei  Deutschlands -SPD-

 

Der zugelassene Wahlvorschlag wird hiermit gemäß Anlage 4 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.

Anlage 4: Wahlvorschlag Ortsbeirat Brensbach - SPD


Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 1 Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat Wersau zugelassen:


Wahlvorschlags- Nr.

 

Partei oder Wählergruppe (Kennwort)

 

1

 

Sozialdemokratische Partei  Deutschlands -SPD-

 

Der zugelassene Wahlvorschlag wird hiermit gemäß Anlage 5 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.

Anlage 5: Wahlvorschlag Ortsbeirat Wersau - SPD


Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 1 Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat Höllerbach zugelassen:


Wahlvorschlags- Nr.

 

Partei oder Wählergruppe (Kennwort)

 

1

 

Sozialdemokratische Partei  Deutschlands -SPD-

 

Der zugelassene Wahlvorschlag wird hiermit gemäß Anlage 6 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.

Anlage 6: Wahlvorschlag Ortsbeirat Höllerbach - SPD


Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 1 Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat Nieder-Kainsbach zugelassen:


Wahlvorschlags- Nr.

 

Partei oder Wählergruppe (Kennwort)

 

1

 

Wählergruppe Bunte Liste  Nieder-Kainsbach

 

Der zugelassene Wahlvorschlag wird hiermit gemäß Anlage 7 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.

Anlage 7: Wahlvorschlag Ortsbeirat Nieder-Kainsbach - Bunte Liste Nieder-Kainsbach


Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2021 insgesamt 1 Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat Affhöllerbach zugelassen:


Wahlvorschlags- Nr.

 

Partei oder Wählergruppe (Kennwort)

 

1

 

Wählergruppe Ortsbeirat Affhöllerbach  - WOA -

 

Der zugelassene Wahlvorschlag wird hiermit gemäß Anlage 8 mit den benannten Bewerbern bekannt gegeben.

Anlage 8: Wahlvorschlag Ortsbeirat Affhöllerbach - WOA


Die Wahl zum Ortsbeirat Wallbach am 14. März 2021 findet gemäß § 86a Kommunalwahlordnung (KWO) i.V.m. § 82 Abs. 1 Satz 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nicht statt, da kein Wahlvorschlag eingereicht wurde.

Brensbach, den 22. Januar 2021
(Petry, Gemeindewahlleiterin)


Informationen und Erklärungen zum Thema "Kommunalwahlen"

Liebe Wählerinnen und Wähler,

die Homepage der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung beinhaltet viele Informationen und Erklärungen zum Thema „Kommunalwahlen“. Auf dieser Seite erhalten Sie u.a. Antworten auf die Fragen Was wird gewählt? Wie wird gewählt? und auf alle weiteren Fragen rund um die Kommunalwahlen.

Ein Besuch dieser Internetseite lohnt sich!

Ihr Wahlamt


Berichtigung der amtlichen Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 vom 09.10.2020

Der Hessische Landtag hat am 11.12.2020 in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) u.a. aus Anlass der Corona-Pandemie in der Form der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen.

Inhalt ist die Einfügung einer neuen Übergangsvorschrift für die u.a. Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021.

Nach dem neuen § 68a Nr. 1 KWG müssen abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind.

(Vorher: „… müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter*innen zu wählen sind (§11 Abs. 4 KWG)“.

Diese Rechtsänderung tritt erst am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Damit ist in Kürze zu rechnen.

Brensbach, den 18.12.2020

Die Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach
gez. Petry


Wichtige Info zu der Abgabe von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2021

Die Verwaltung, und somit das Wahlamt, ist am 24.12.2020 und am 31.12.2020 geschlossen.

Ist beabsichtigt, an einem der beiden Tage Wahlvorschläge abzugeben, bitte folgende Telefonnummer anrufen: 06161/809-16.

Petry, Gemeindewahlleiterin


Wahlschein (Briefwahl) beantragen per Internet

Anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Brensbach eingetragen sein. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Brensbach.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Die Wahlscheinbeantragung per Internet ist vom 01.02.2021 bis zum 11.03.2021 möglich.


Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021

Die Hessische Landesregierung hat den Wahltag für die Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte mit Verordnung vom 27. Mai 2020 bestimmt (GVBl. S. 366). Die Wahl findet am 14. März 2021 statt. Nach § 22 der Kommunalwahlordnung fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschläge für die Wahl

zur Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach und

zu den Ortsbeiräten Brensbach, Wersau, Nieder-Kainsbach, Affhöllerbach, Höllerbach und Wallbach auf.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, den 4. Januar 2021, 18.00 Uhr.

 

1. Wahlvorschlagsrecht

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung entsprechen müssen.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden.

Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.

Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist unzulässig. (§ 10 Abs. 1 bis 4 KWG).

Der Wahlkreis für die Wahl zur Gemeindevertretung ist das Gebiet der Gemeinde Brensbach. Der Wahlkreis für die Wahl der Ortsbeiräte ist der jeweilige Ortsbezirk der Gemeinde Brensbach.

 

2. Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)

Bei den Wahlen zur Gemeindevertretung und den Ortsbeiräten sind neben Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch die hier lebenden Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nichtdeutschen Unionsbürger*innen, unter den gleichen Voraussetzungen wählbar:

  • Sie müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, also am 14.03.2003 oder früher geboren worden sein,
  • seit mindestens drei Monaten, also seit mindestens 14.12.2020, in der Gemeinde Brensbach ihren Wohnsitz haben und
  • dürfen nicht von der Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge eines Richterspruches ausgeschlossen sein (§ 32 Abs. 2 HGO i.V.m. § 81 ff. HGO).

Bei Inhaberinnen*Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

 

3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag soll nach einem Vordruckmuster (KW Nr. 6 – Wahlvorschlag) eingereicht werden.

  • Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich von den Namen und Kurzbezeichnungen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden (§ 11 Abs. 1 KWG).
  • Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerber*innen enthalten. Die Bewerber*innen sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, des Rufnamens, dem Zusatz „Frau“ oder „Herr“, dem Tag der Geburt, dem Geburtsort, des Berufs oder Stands sowie der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.
  • Ein*e Bewerber*in darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber*in kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
  • Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson, die keine Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sein dürfen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.
  • Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einer*einem Abgeordneten oder Vertreter*in in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter*innen zu wählen sind (§11 Abs. 4 KWG). Jede wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; hat diese Person mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist ihre Unterschrift auf allen weiteren Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. Die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.

Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:

  • die Erklärung der vorgeschlagenen Bewerber*innen nach einem Vordruckmuster (KW Nr. 9 -Zustimmungserklärung), dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und ihnen die Modalitäten des Erwerbs der Rechtsstellung einer Vertreterin/eines Vertreters nach § 23 KWG bekannt sind; die Erklärung muss Angaben darüber enthalten, ob der/die Bewerber*in nach den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat an der Mitgliedschaft in der Vertretungskörperschaft gehindert ist, sowie eine Verpflichtung der Bewerberin/des Bewerbers, später eintretende Hinderungsgründe dem Wahlleiter mitzuteilen,
  • eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes, dass die vorgeschlagenen Bewerber*innen wählbar sind (KW Nr. 10 - Wählbarkeitsbescheinigung),
  • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterinnen-/Vertreterversammlung, in der die Bewerber*innen aufgestellt worden sind, mit den nach § 12 Abs. 3 KWG vorgeschriebenen Angaben und Versicherungen an Eides statt (KW Nr. 11 - Niederschrift über den Verlauf der Versammlung),
  • die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (KW Nr. 7 – Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift) nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner*innen (§ 23 Abs. 3 KWO).

Die Bescheinigung des Wahlrechts und die Bescheinigung der Wählbarkeit werden kostenfrei erteilt. Für jede/n Wahlberechtigte/n darf die Bescheinigung des Wahlrechts nur einmal zu einem Wahlvorschlag erteilt werden (§ 23 Abs. 4 KWO).

Aufstellung der Wahlvorschläge

Die Bewerber*innen für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreter*innen (Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Vorschlagsberechtigt ist auch jede*r Teilnehmer*in der Versammlung. Den Bewerberinnen*Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Das Nähere über die Wahl der Vertreter*innen für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen.

Bewerber*innen für die Wahl des Ortsbeirates können auch in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe auf Gemeindeebene aufgestellt werden. In diesem Fall muss die Partei oder Wählergruppe die Wahlvorschläge für sämtliche Ortsbeiratswahlen in der Gemeinde Brensbach in einer oder mehreren gemeinsamen Versammlungen aufstellen.

Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter*innen, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 Satz 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der*dem Versammlungsleiter*in, der*dem Schriftführer*in und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertreter*innen zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber*innen in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jede*r Teilnehmer*in der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerber*innen Gelegenheit gegeben worden ist, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuch.

 

4. Einreichung, Änderung und Rücknahme der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor der Wahl, d. h. bis Montag, den 4. Januar 2021, 18:00 Uhr,

 während der Dienststunden nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 06161/809-16 oder 809-36 schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin bzw. der stellv. Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach oder den mit der Wahrnehmung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragten Bediensteten in der Gemeindeverwaltung Brensbach – Wahlamt -, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach, einzureichen.

Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.

Nach der Zulassung, 15. Januar 2021, können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

 

5. Maßgebliche Zahl der Einwohner*innen und Zahl der zu wählenden Vertreter*innen

Die maßgebliche Einwohnerzahl der Gemeinde Brensbach beträgt 5.003 Einwohner.

Die Zahl der zu wählenden Vertreter (Gemeindevertretung und Ortsbeiräte) ist in der Hauptsatzung der Gemeinde Brensbach geregelt.

Die Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter*innen beträgt demnach 25.

Die Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder in den jeweiligen Ortsteilen (Ortsbezirken) beträgt demnach:

Ortsbeirat Brensbach:                        9 Vertreter*innen

Ortsbeirat Wersau:                             7 Vertreter*innen

Ortsbeirat Nieder-Kainsbach:            7 Vertreter*innen

Ortsbeirat Affhöllerbach:                    5 Vertreter*innen

Ortsbeirat Höllerbach:                        5 Vertreter*innen

Ortsbeirat Wallbach:                          5 Vertreter*innen

 

Auskünfte werden vom Wahlamt der Gemeinde Brensbach, Ezyer Straße 5, Tel.: 06161/809-16 erteilt.

Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind ebenfalls beim Wahlamt der Gemeinde Brensbach während der Dienststunden kostenlos erhältlich.

 

Brensbach, den 09.10.2020

Die Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach

gez. Petry