ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung der Durchführung des ergänzenden Verfahrens auf der Grundlage des § 214 Abs. 4 BauGB und der erneuten eingeschränkten öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten eingeschränkten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach hat in ihrer Sitzung am 11.09.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Kirschberg“ in einem ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB zu ändern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach hat außerdem in derselben Sitzung den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Am Kirchberg“ sowie die Durchführung der erneuten eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die erneuten eingeschränkten Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel des ergänzenden Verfahren des Bebauungsplanes
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Am Kirschberg“ im Verfahren § 13b BauGB trat durch amtliche Bekanntmachung am 12.05.2023 in Kraft. Mit seinem Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) jedoch festgestellt, dass die Regelung des § 13b BauGB mit Art. 3 Abs. 1 i. V. m Abs. 5 der Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung nicht vereinbar sei. Durch die Entscheidung hat das BVerwG die Vorschrift des § 13b BauGB nunmehr für unanwendbar erklärt.
Die Gemeinde Brensbach betreibt die Heilung des Plans nach § 214 Abs. 4 BauGB, der ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerbehebung ohne eine Beschränkung auf bestimmte Fehlerarten zulässt. Durch den vorliegenden Bebauungsplan wird der Ursprungsbebauungsplan (jetzt Teilbereich 1) um zusätzliche Teilbereiche 2 bis 6 als Kompensationsmaßnahmen ergänzt. Außerdem werden Flächenänderungen zwischen der öffentlichen und der privaten Grünfläche vorgenommen.
Das ergänzende Planverfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB hat insbesondere folgende Ziele:
- Eine Umweltprüfung wird durchgeführt
- Eine Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung wird erstellt.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Bebauungsplan umfasst 6 Teilbereiche. Teilbereich 1 ist identisch mit dem Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes „Am Kirschberg“, umfasst in der Gemarkung Brensbach in der Flur 11 die Flurstücke 121/2, 122, 123, 124, 125, 126, 132/1, 132/2, 133/1, 135/1, 136/1, 176, 375, 390 und teilweise 130/2, 138/1.
Die Teilbereiche 2 bis 6 stellen die Kompensationsflächen dar. Es handelt sich hierbei um folgende Flächen:
- Teilbereiche 2 und 3: Gemarkung Brensbach, Flur 11 Flurstück 86 (teilweise)
- Teilbereich 4: Gemarkung Brensbach, Flur 11 Flurstück 21
- Teilbereich 5: Gemarkung Brensbach, Flur 11 Flurstück 16
- Teilbereich 6: Gemarkung Wallbach, Flur 2 Flurstück 13
Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes (o. M.)
Zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB werden der 2. Entwurf des Bebauungsplans „Am Kirschberg“, die Begründung mit Umweltbericht, die Fachgutachten und die nach Einschätzung der Gemeinde Brensbach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 23.09.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 23.10.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Brensbach (www.brensbach → Rathaus & Gremien → Aktuelles → Bauleitplanung) im PDF-Format und über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Gleichzeitig liegen die vorgenannten Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Brensbach, Eyzer Straße 5 in 64395 Brensbach, Zimmer 6 der Bauverwaltung während der allgemeinen Dienstzeiten (Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie Mittwoch von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr, Montag und Donnerstag ganztags geschlossen!) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem offenliegenden Bebauungsplanentwurf elektronisch beim Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse), schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen:
- dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans und der Begründung (in der Planzeichnung blau eingekreist und in den Texten in blauer Schrift kenntlich gemacht) abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB) und
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 2, § 4a Abs. 6 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
4 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenen Informationen zum Bebauungsplan: RP Darmstadt: Wasserversorgung, Abflussregelung, Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser, Sammelmulden, Hochwasserrückhaltungen, Starkregen-Hinweiskarte, Leistungsfähigkeit der bestehenden Kanäle, Bodenschutzfachliche Belange, frühere bergbauliche Tätigkeiten Odenwaldkreis: Notwendigkeit einer Flächennutzungsplanänderung, städtebauliche Störung /Unverträglichkeit der Höhenentwicklung, Dachform und -ausrichtung zur Solarenergienutzung, keine Bodendenkmäler, Festsetzung der Oberflächenbefestigung im Wasserschutzgebiet, Inanspruchnahme eines Vorranggebietes für Landwirtschaft, Innentwicklung, Festsetzung zu heimischen Bäumen, landwirtschaftliche Immissionen, Antrag auf naturschutzrechtlicher Genehmigung mit Eingriffs-Ausgleichbilanz, Beeinträchtigung des Landschaftsbilds, Hinweise zu Artenschutzmaßnahmen BUND Odenwald: Artenschutzmaßnahmen und -prüfung, Kollision mit den Vorgaben des Regionalplan Südhessen 2010, Notwendigkeit einer Flächennutzungsplanänderung, Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen, Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes bezüglich CO2-Emissionen, Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB, Grundwasserneubildung und Trinkwassergewinnung, Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und regenerative Energien, Innenentwicklung und -verdichtung, Lage und Ausgestaltung der Ausgleichsfläche, Festsetzung zur Randeingrünung, grünordnerische Festsetzungen, Höhenentwicklung NABU-Kreisverband Odenwaldkreis e.V.: Umgang mit Grund und Boden, Regionalplan Südhessen 2010, Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB, Ausgleichflächen, Überprüfung der Biotope, Festsetzungen zur Beleuchtung, Festsetzung zum Ausschluss von Schottergärten, Festsetzung zur Befestigung von Zufahrten. |
Umweltbericht mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten als integrierter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan, Planungsgruppe Darmstadt, August 2024 bzgl. Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Natura 2000, Mensch, Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Umgang mit Abfällen und Abwässern, Nutzung, Erneuerbare Energien, Landschafts- und sonstige Pläne, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen, Alternativenprüfung, Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung, Monitoring |
7 Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen: Artenschutzprüfung gemäß § 44 (1) BNatSchG, Dr. Jürgen Winkler, Rimbach November 2020: Prüfungsrelevante Arten: Fledermäuse, Arten gehölzarmer Habitatkomplexe, Offenlandarten Erschließung eines Neubaugebietes - Baugrunderkundung und geotechnische Beratung, Ingenieurbüro für Geotechnik, Juni 2020: Versickerungsfähigkeit, orientierte Abfalltechnische Untersuchung Stellungnahme zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange bei der Bauleitplanung, IBR, Groß-Zimmern, September 2022: Wasserbedarfsermittlung, Fläche für die Druckerhöhungsanlage, Verminderung der Grundwasserneubildung, Versickerung von Niederschlagswasser, Abwasserbeseitigung, Reduzieren der Abwassermenge, Abflussregelung, Vermeidung der Versiegelung bzw. Entsiegelung von Flächen Innovatives Energiekonzept Baugebiet Am Kirschberg, seecon Ingenieure, Leipzig, Juli 2022: Nutzung von Geothermie und Photovoltaikanlagen Ausgleichsflächenbewertung, M.A. Geogr. Andrea Brenker, das Büro Umwelt- und Landschaftsplanung, Darmstadt, Juni 2024: Bestandsbeschreibung, Vorschläge für die Aufwertung der Flächen Ausführungs- und Pflegevorgaben für 2 Ausgleichsflächen, M.A. Geogr. Andrea Brenker, das Büro Umwelt- und Landschaftsplanung, Darmstadt, Juli 2024 Gutachten zur Kompensation des Schutzguts Boden, M.A. Geogr. Andrea Brenker, das Büro Umwelt- und Landschaftsplanung, Darmstadt, Juli 2024: Bestandsbeschreibung, Eingriffsbewertung, Ausgleichsmaßnahmen, Monitoring
|
Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Gemeinde Brensbach hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Brensbach oder das o. g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Brensbach oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Brensbach oder von dem o. g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Brensbach, 18.09.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach
Rainer Müller, Bürgermeister